| Parschat "Re'e"
(5. Buch Moscheh "Deuteronomium" 11,26 - 16,17) S.439 Die Besiedlung des Landes Welche Freude, endlich sind wir am historischen Abschnitt unseres Beziehens des Landes angelangt, gemäß dem Worte G~ttes, wie es uns in dieser Woche erreicht: "Denn ihr gehet über den Jarden, das Land einzunehmen, das der Ewige euer G~tt euch gibt, daß ihr es einnehmet und darin wohnet" (Dt. 11,31). Dieser Vers erwähnt zwei Mitzwot (Gebote), die ein gemeinsames
Anliegen haben: das Einnehmen und das Bewohnen des Landes. "Einnehmen"
heißt ganz einfach, daß das Land in unserer Hand sei. "Bewohnen",
daß wir hier wohnen. Es kann manchmal ein Bewohnen ohne Einnehmen
geben, wie zur Zeit des britischen Mandates. Oder ein
Das göttliche Gebot beinhaltet beides. Es gilt jedoch eine bestimmte Ordnung: Erst Einnehmen und dann Bewohnen, wie die talmudischen Weisen sagten: "durch das Verdienst des Einnehmens werdet ihr es bewohnen" (Sifri). Solange sich das Land nicht in unserer Hand befindet, ist das 'Bewohnen' von fundamentaler Schwäche behaftet. Wie "nimmt man ein"? Auf zwei Wegen, die in Wirklichkeit einer sind:
Den ersten Weg, Chasaka, durch Landwirtschaft und Städtebau, wählten Esra und Nechemia [nach der Rückkehr aus dem babylonischen Exil], und den zweiten Weg, Choska, den des Krieges, beschritt Jehoschua. Wir bevorzugen den ersten Weg, wenn es aber sein muß, nehmen wir den zweiten. Durch das Bewohnen des Landes gelangen wir dann zum nächsten Vers: "So übet denn sorgfältig alle Gesetze und Rechtsvorschriften, die ich euch heute vorlege" (Dt. 11,32). Denn ihren eigentlichen Wert haben die Gebote bekanntlich nur durch ihre Erfüllung im Lande Israel. Und wir fahren fort, unser Land aufzubauen, während G~tt uns auf wundersame Weise voranbringt, uns, sein Volk und Erbteil, erlösend. |