| Parschat "Mass'ej" (4. Buch Moscheh 33,1 - 36,13) S.427/450
Das Land Israel und seine heiligen Früchte In der Haftara heißt es: "Und ich brachte euch in das Land
der Fruchtgefilde, daß ihr esset seine Frucht und seinen Segen" (Jirmijahu
2,7). Entsprechend sagen wir nach dem Verzehr von Kuchen, Wein und den
Früchten, für die das Land Israel bekannt ist [Weintraube, Feige,
Granatapfel, Olive, Dattel], den Segensspruch ("kurzes Tischgebet"): "...daß
wir von seiner Frucht essen und uns an seiner Güte sättigen"
Einige der großen Rabbiner aus der Periode der "Rischonim" (vor etwa 1000 Jahren) lehrten einen anderen Gebetstext. Im "Tur" (Vorläufer des "Schulchan Aruch"), dem religionsgesetzlichen Kompendium des Rabbiners Jakov ben Ascher, heißt es im Namen des "Sefer Mitzwot Gadol": "dies ist nicht zu sagen, denn es ist nicht angebracht, das Land [Israel] wegen seiner Früchte und seiner Fülle zu begehren, sondern um die daran gebundenen Gebote zu erfüllen" (Tur, Orach Chajim §208). Auch das Gesetzbuch "Mischna Brura" erwähnt diese Ansicht: "...und es gibt jene, die den Passus 'daß wir von seiner Frucht essen und uns an seiner Güte sättigen' weglassen" (§208, 10,50). Dieser Version kann man kaum widersprechen, schließlich befinden wir uns hier im Lande Israel doch wegen seiner spirituellen Vorzüge und nicht zu irgendeinem materiellen Nutzen?! Zu diesen Einwand schrieb der Autor des "Bejt Chadasch" [Kommentar
zum "Tur"], Rabbiner Joel Sirkis folgende Anmerkung: "Ich wundere mich
über diese Auffassung - erhält doch die Heiligkeit des Landes
einen direkten Einfluß von der Heiligkeit seines Gegenstückes
in den höheren Sphären - wie auch die Heiligkeit seiner Früchte,
die nämlich so vom Einfluß der göttlichen Präsenz
erhalten, die das ganze Land Israel
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