| Parschat "Ki Teze"
(5. Buch Moscheh "Deuteronomium" 21,10 - 25,19) S.443 Das Gebot vom Hüten der Zunge vor übler Nachrede In unserem Wochenabschnitt kommt eine weniger bekannte Mitzwa (Gebot) vor: "Gedenke dessen, was der Ewige, dein G~tt, der Miriam getan hat bei eurem Auszug aus Ägypten" (24,9). Woran sollen wir denken? Raschi [Rabbi Schlomo ben Jizchak, bedeutendster aller Tora- und Talmudkommentatoren, lebte vor etwa 1000 Jahren] erklärte, daß man sich an Miriams üble Nachrede über Moscheh erinnern soll und wie sie daraufhin mit Aussatz bestraft wurde (Num. 12.Kapitel). Es ist jedoch sehr schwer zu verstehen, warum Miriam bestraft wurde.
Was hatte sie denn Schlimmes verbrochen? Sie hatte sich doch nur mit ihrem
Bruder Aharon darüber unterhalten, daß Moscheh sich von seiner
Frau getrennt hatte, was sie nicht für richtig hielt, da sich kein
anderer Prophet [wegen seiner spirituellen Größe und ständigem
direkten Kontakt mit G~tt] von seinem Ehepartner trennte. Worin lag also
ihre Sünde?!
Diese Fragen bergen in Wirklichkeit die Antworten bereits in sich. (Siehe Maimonides, Mischne Tora, Gesetze von der Aussatzunreinheit, 16.Abschnitt, Halacha 10, und Nachmanides, Torakommentar Dt.24,9). 1. Üble Nachrede auch über einen wahren Sachverhalt ist verboten.
Wie erinnern wir uns nun vorschriftsmäßig an diesen Vorfall?
Nach den talmudischen Weisen reicht es nicht, im Stillen daran zu denken,
sondern muß es in Worten über die Lippen bringen. Wann hat dies
zu geschehen? Nach Ansicht einiger Rabbiner ist der entsprechende Schriftvers
(s.o., Dt. 24,9) jeden Tag nach dem Morgengebet aufzusagen, andere jedoch
meinen, es genüge, ihn einmal im Jahr, wenn er bei der öffentlichen
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