Parschat "Ki Teze" 
(5. Buch Moscheh "Deuteronomium" 21,10 - 25,19) S.443
Das Gebot vom Hüten der Zunge vor übler Nachrede 

In unserem Wochenabschnitt kommt eine weniger bekannte Mitzwa (Gebot) vor: "Gedenke dessen, was der Ewige, dein G~tt, der Miriam getan hat bei eurem Auszug aus Ägypten" (24,9). 

Woran sollen wir denken? Raschi [Rabbi Schlomo ben Jizchak, bedeutendster aller Tora- und Talmudkommentatoren, lebte vor etwa 1000 Jahren] erklärte, daß man sich an Miriams üble Nachrede über Moscheh erinnern soll und wie sie daraufhin mit Aussatz bestraft wurde (Num. 12.Kapitel). 

Es ist jedoch sehr schwer zu verstehen, warum Miriam bestraft wurde. Was hatte sie denn Schlimmes verbrochen? Sie hatte sich doch nur mit ihrem Bruder Aharon darüber unterhalten, daß Moscheh sich von seiner Frau getrennt hatte, was sie nicht für richtig hielt, da sich kein anderer Prophet [wegen seiner spirituellen Größe und ständigem direkten Kontakt mit G~tt] von seinem Ehepartner trennte. Worin lag also ihre Sünde?! 
Denn: 
1. Alles, was sie erzählte, entsprach der Wahrheit. 
2. Sie erzählte es nur ihrem Bruder, machte es aber nicht öffentlich bekannt. 
3. Sie sprach mit keinem Fremden, sondern einem nahen Verwandten. 
4. Sie hatte nur Moscheh's Bestes im Sinn, in konstruktiver Absicht. 
5. Moscheh war darüber nicht betroffen, denn keiner war demütig wie er. 
6. Sie sagte es nicht, um ihn herabzuwürdigen, sondern verglich ihn nur mit den übrigen Propheten. 
7. Ihre Worte kamen von Herzen, da sie ihren Bruder wie ihre eigene Seele liebte und ihn als Kind beschützt hatte. 
8. Sie war eine wirkliche Gerechte - und wegen einer Kleinigkeit sollte sie so schwer bestraft werden? 

Diese Fragen bergen in Wirklichkeit die Antworten bereits in sich. (Siehe Maimonides, Mischne Tora, Gesetze von der Aussatzunreinheit, 16.Abschnitt, Halacha 10, und Nachmanides, Torakommentar Dt.24,9). 

1. Üble Nachrede auch über einen wahren Sachverhalt ist verboten.
2. - auch unter vier Augen
3. - auch unter Verwandten 
4. - selbst mit den besten Absichten 
5. - sogar über jemanden, der deswegen sicher nicht beleidigt ist 
6. - selbst wenn man sein Ansehen nur etwas verringert 
7. - auch wenn man den Betreffenden sehr gern hat.
8. Und obendrein ist dies bestimmt kein kleines Vergehen, sondern ein sehr, sehr großes. 

Wie erinnern wir uns nun vorschriftsmäßig an diesen Vorfall? Nach den talmudischen Weisen reicht es nicht, im Stillen daran zu denken, sondern muß es in Worten über die Lippen bringen. Wann hat dies zu geschehen? Nach Ansicht einiger Rabbiner ist der entsprechende Schriftvers (s.o., Dt. 24,9) jeden Tag nach dem Morgengebet aufzusagen, andere jedoch meinen, es genüge, ihn einmal im Jahr, wenn er bei der öffentlichen 
Toralesung vorgetragen wird, mitzusprechen. Und der Kabbalist Rabbiner Jizchak Luria schrieb, bei den Worten "Lehodot lecha" ["Dir zu danken.."] vor dem morgendlichen Schma-Gebet sollte man im Sinn haben, daß der Mund nicht nur zur Danksagung geschaffen wurde, sondern auch um nicht üble Nachrede zu reden - und damit erfülle man das Gebot von der Erinnerung an Miriams Tat.