Parschat "Dewarim" (5. Buch Moscheh 1,1 - 3,22) S.430/453
Sanfte Zurechtweisung

Bekanntlich beginnt das 5. Buch Moscheh, "Dewarim", mit einer Zurechtweisung durch unseren Lehrer Moscheh (Raschikommentar), allerdings im Stile von Andeutungen, um nicht zu verletzen - "wegen der Ehre Israels" (ebda.). Zu den Bedingungen für das Gebot der Zurechtweisung gehört nämlich eine milde Formulierung und sanftes Vorgehen, oder, in den Worten Maimonides': "Wer seinen Nächsten zurechtweist,...hat dies unter vier Augen zu tun, und rede ruhig und sanft,
und versichere ihm, daß er dies nur zu seinem Besten tue, nämlich ihn dem Leben in zukünftigen Welt näherzubringen" (Gesetze von der richtigen Führung von Seele und Körper, 6,7); alles in gutem Einvernehmen.

Dem scheint die Talmudstelle im Traktat Archin (Seite 16b) zu widersprechen, im zentralen Abschnitt des ganzen Talmud zum Thema Zurechtweisung. Demnach muß man mit der Zurechtweisung solange fortfahren, bis sie entweder Erfolg hat oder der Ermahnte anfängt, in scharfer Weise zu reagieren...

Im Einzelnen heißt es dort: "Zurechtweisung - wieweit?" Eine Ansicht bestimmt "bis zur Schelte" - bis der Zurechtgewiesene wütend wird, wie zum Beispiel Jonatan seinen Vater, König Scha'ul, bezüglich dessen Verhaltens David gegenüber rügte, bis "der Zorn des Scha'ul über Jonatan entbrannte" (Schmu'el I, 20,30). Eine andere Ansicht legt ein höheres Limit fest: "Bis zum Verfluchen". Auch dies lernen wir von König Scha'ul, der seinen Sohn Jonatan mit folgenden Worten bedachte: "..zu deiner
Schande und zur Schande der Scham deiner Mutter" (ebda.). Was für ein Fluch! Und dann gibt es noch die weitestgehende Ansicht, daß nämlich der Zurechtweisende "bis zu Schlägen" durchhalten muß, wie bei Scha'ul: "Da schleuderte Scha'ul die Lanze auf ihn, um ihn zu treffen" (ebda., Vers 33).

Einmütigkeit herrscht jedoch darin, daß man für das Gebot der Zurechtweisung ein gutes Maß an Opferbereitschaft aufbringen muß wie die Bereitschaft, sich Schelte, Fluch oder sogar Schläge einzuhandeln. Die Halacha wurde tatsächlich nach der weitestgehenden Ansicht festgelegt, unentschieden blieb nur, ob man es zu echter Handgreiflichkeit kommen lassen muß (Maimonides) oder nur bis kurz vor Ausbruch derselben (Chinuch 239).

Es stellt sich also die Frage, was für eine sanfte Zurechtweisung das wohl sein mag, wenn der eine den anderen so zur Weißglut bringt, daß er sich schließlich nicht mehr beherrschen kann und explodiert?

Nach dem Autor des "Sefer Chassidim" beschränkt sich die Gültigkeit dieses Gesetzes auf Leute, die sich gut kennen, wie Vater und Sohn oder Freunde, gilt aber nicht bei einander Fremden, wo es nur zu noch größerem Haß führen würde.

Leute, die einander nahestehen und einander schätzen, können schon einmal ein deutliches Wort austauschen, selbst auf die Gefahr einer scharfen Reaktion hin. Es wird schon nicht so schlimm werden, denn hinterher behält die Zuneigung doch die Oberhand, und sie finden zueinander zurück. Wenn aber von Anfang an gar keine so große Zuneigung besteht, muß man sich sehr vorsehen, denn die Zurechtweisung würde nur zu noch weiterer Entfremdung führen. Hat man also mit der Ermahnung angefangen und merkt, daß sie nicht auf fruchtbaren Boden fällt, muß man sofort aufhören und es nicht mit der Brechstange versuchen.

Zuneigung und Rüge sind eng miteinander verbunden: "Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; zur Rede stellen sollst du deinen Nächsten... du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst" (Lev. 19,17-18). Bei echter Liebe besteht genug Raum auch für Zurechtweisung, ja sogar ein Verlangen, in reiner Absicht, den Anderen auf den rechten Weg zu bringen. "Jede Liebe, die nicht von Zurechtweisung begleitet ist, ist keine Liebe" (Midrasch Bereschit rabba, 54,3). Dadurch wird die Liebe nur noch stärker.