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HaRav Zvi Jehuda Hakohen Kuk
Aus dem Buche "Lenetiwot Israel" Band II, S.
171ff. bzw. (Neudruck)
III, S. 105ff.
Der folgende Artikel erschien auf hebräisch
in der Zeitung "Hazofeh"
am 14. Nissan 5731.
Übersetzung: R. Plaut, Jerusalem
Die mit einem * gekennzeichneten Begriffe werden
am Ende des Artikels erläutert.
Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Zur Klärung des Themas Konvertierung - oder Judaisierung - nach
den
Maßstäben des toratreuen Judentums muss man die wesentlichen
Grundsätze des Begriffes "Gijur" in dieser Hinsicht bestimmen.
Dieser
Begriff beinhaltet nämlich zwei Bereiche, die sich in vier Unterbegriffe
aufteilen, und zur Klärung dieses Themas muss unbedingt das
Verwechseln dieser Begriffe, die das Wesen des Übertritts ausmachen,
verhindert werden. Anders lässt sich ihr Wahrheitsgehalt nicht
erfassen.
I.
Der Begriff des Gijurs teilt sich in
G. vor der Übergabe der Tora und
G. nach der Übergabe der Tora, oder auch
G. der *Aggada, des allgemein-geistigen Strebens und
G. der *Halacha, wie er sich aus dem jüdischen Recht und
Gesetz
ergibt und im Einzelnen definiert.
Diese Unterteilung verkörpert im Wesentlichen die historischen
Prozesse in der Realität der israelitischen Existenz: Jene vor
Übergabe
der Tora und jene nach Übergabe der Tora, bzw. jene vor
unserer
Volkwerdung bei unserem Auszug aus Ägypten hin zur Übergabe
der
Tora, und jene nach unserer Volkwerdung bei unserem Auszug aus
Ägypten hin zur Übergabe der Tora. Das Phänomen der
göttlichen
Offenbarung am Berge Sinai mit ihrer ganzen Vorgeschichte, die
zu
ihr hinführte und auf sie vorbereitete, und allem, was hinterher
in
natürlicher Fortsetzung und von ihr inspiriert geschah, setzte
der
Geschichte einen neuen Anfangspunkt in Erneuerung der Schöpfung
für das Volk Israel und mit ihm der ganzen Welt. "Mit der
Gesetzgebung ist die Halacha neu eingeführt worden" (Schabbat
135a).
Mit klaren Worten bestimmt die *Leuchte-der-Generationen, der
Autor des Gesetzbuches der Nation (nach seiner Definition in einem
Brief an seinen Schüler, R. Josef ben R. Jehuda): "Wir führen
die
Beschneidung nicht aus, weil unser Vorvater Awraham, der Friede sei
mit ihm, sich und seine Leute beschnitten hat, sondern weil der Heilige,
gelobt sei er, uns durch unseren Lehrer Moscheh befohlen hat, die
Beschneidung nach der Weise unseres Vorvaters Awraham
auszuführen, und auch bei der "Spannader" (Gen. 32,33) gehen wir
nicht nach dem bei unserem Vorvater Jakov genannten Verbot,
sondern nach dem Befehl unseres Lehrers Moscheh, der Friede sei mit
ihm" (Maimonides, *Mischnakommentar am Ende des Abschnittes
über die Sehne...). So wie das Tora-Judentum ganz und gar im Zeichen
des Phänomens der Offenbarung am Berge Sinai und der Übergabe
der
Tora steht und an ihm gemessen wird, steht auch der Begriff des
Übertritts zum Judentum im Sinne von Verbindung und Anschluss
von
Menschen von außen her an das Tora-Judentum im Zeichen der
Verbindung und dem Anschluss an diese Nation und wird daran
gemessen, die Nation, die durch genau diese ihr gegebene Tora und
durch genau das ihr gegebene System von Geist und Tat, das die Seins-
Welt ihres Lebens ausmacht, geschaffen und definiert wird. Darum
handelt es sich bei den von unserem Vorvater Awraham
vorgenommenen Konvertierungen ("Awraham konvertiert die
Männer und Sara konvertiert die Frauen", Bereschit rabba 39) und
der
Konvertierung in Beziehung zu uns, den Mitgliedern der
israelitischen Nation nach Übergabe der Tora, die durch Übergabe
der
Tora zur Nation wurden und deren Nationaleigenschaft auch weiterhin
auf der Tora beruht, um zwei grundverschiedene Dinge, die nicht
durcheinandergebracht werden dürfen, obwohl sie beide unter dem
gleichen Namen der "Konvertierung" und dem "Ruf im Namen G~ttes"
zusammengefasst werden und unser Vorvater Awraham als "Anbeginn
aller Konvertiten" (Chagiga 3a) bezeichnet wird, so wie er auch den
Ursprung und das erste Glied des jüdischen Stammbaumes darstellt.
Die Konvertierung zur Zeit der Vorväter beinhaltete weder die
Verbindung mit noch den Anschluss an eine israelitische Nation
und verpflichtete auch nicht zur Einhaltung ihrer Lehre und derer
göttlichen Gebote vom Berge Sinai, vielmehr bewirkten die
Konvertierungsaktivitäten der Vorväter eine Abkehr von der
Vielgötterei und ihrer Perversionen und beinhaltete die Übernahme
des
allgemeingültigen Menschheitsgesetzes der "Söhne Noachs",
das
allerdings durch die Versammlung Israels am Berge Sinai offenbart,
bekannt und verbreitet wurde. Dies trifft allerdings nicht auf die
heutige Konvertierung zu, nach Übergabe der Tora am Berge Sinai,
die eine Verbindung mit und Anschluss an diese Nation und ihre
Einheit mit der göttlichen Präsenz darstellt, mit
der Verpflichtung
zur Einhaltung der Tora und ihrer Gebote. Die vorgenannte, im
Hinblick auf das Tora-Judentum prähistorische Konvertierung kann
auch später noch als Aggada und allgemein-geistiger Einfluss
vorkommen, doch eine volle Konvertierung zum Tora-Judentum der
Nation ist mit der Lebensordnung und dem System von Gesetzen und
Gerichtsbarkeit dieser Tora und dieser Nation untrennbar verbunden.
II.
In der Tora Israels besteht der Gijur-Begriff aus zwei verschiedenen
und voneinander unabhängigen Teilen: Ger-Toschaw
("Beisassproselyt") und Ger-Zedek ("Proselyt"). Der Ger-Toschaw
("den wir unter uns im Lande Israel wohnen lassen dürfen",
Maimonides, Gesetze von den verbotenen Beziehungen, 14.Kap.) steht
weder in körperlicher Verbindung mit der israelitischen Nation
noch
schließt er sich ihr an, desgleichen ist er nicht zum Eintritt
unter die
Fittiche der göttlichen Präsenz durch Erfüllen ihrer
Tora und ihrer
Gebote, sondern nur dem allgemein-menschheitlichen Gesetz und des
Gebotenen bezüglich der Ablehnung des Götzendienstes samt
seiner
Perversionen verpflichtet, den noachidischen Gesetzen, wie sie in
G~ttes Tora offenbart wurden. Dem steht die vollständige und absolute
Konvertierung, die Verbindung mit und der vollkommene Anschluss an
die israelitische Nation mit dem Eintritt unter die Schwingen der
göttlichen Präsenz und der Erfüllung ihrer Tora und
ihrer Gebote
gegenüber. Anders als der Ger-Toschaw, der das volle Maß
der
Pflichterfüllung und die für ihn geltenden Gebote in seiner
Eigenschaft als Mensch bestimmt, kommt der Ger-Zedek
aufgrund
einer Entscheidung, die auf innerlicher, außergewöhnlicher
und
besonderer Erkenntnis und dem Gefühl beruht, das ihm die
Lebensnotwendigkeit von Selbstverpflichtung und Hingabe zu dem
offenbart und vorschreibt, wozu er seitens seiner Zugehörigkeit
zur
allgemeinen Menschheit nicht verpflichtet ist: Israel anzuhängen
und in
ihm in Geist und Tat aufzugehen.
Diese Entscheidung, die sich durch Standfestigkeit gegenüber allen
Behinderungen sowie spirituellen und praktischen Komplikationen
auszeichnet, verpflichtet ihn, den geordneten Eintritt unter die Fittiche
der göttlichen Präsenz Israels nicht hinauszuzögern,
sondern ihn in
seinem persönlichen Leben handfeste Wirklichkeit werden zu lassen
und nach den Gesetzen der Lehre Israels Jude zu werden. Diese
wiederum verpflichtet uns, seinen geordneten Eintritt nicht
hinauszuzögern, sondern sich dieses Gebotes anzunehmen und es
gebührend auszuführen (Jewamot 47b; HaRav A.I.Kuk: "Da'at
Kohen", Anm. zu §150). Dieses Gebot ist von so großer Wichtigkeit,
dass es einem *Bet-Din die Autorität gibt, sich mit ihm
zu beschäftigen,
auch wenn es sich nicht aus Fachleuten im Sinne der Tora im Hinblick
auf andere Angelegenheiten zusammensetzt, "um nicht die Tür vor
den
Konvertiten zu verschließen" (Toßafot Jewamot 46b/47a).
Diese
Gerej-Zedek [Mz. von Ger-Zedek] haben einen rückwirkenden
Anteil
an den Ereignissen am Berge Sinai, und die Übernahme der
Tora
und der Gebote für das Volk Israel durch unseren Lehrer Moscheh
schließt auch sie ein (Schabbat 147a, "Mischne Tora", Gesetze
von
Königen und Kriegen, 8.Kap.), des Weiteren sind sie im Segensspruch
"Stütze und Vertrauensquell den Gerechten" des täglichen
Schmone-
Esre-Gebetes inbegriffen und auch dort ausdrücklich erwähnt.
Sie sind
für Israel ein Segen, denn ihnen und ihren Nachkommen verdankt
Israel Generationen von Toragelehrten und Dynastien des Königtums,
die die Nation und die Tora zusammenhielten. Ein solches
Konvertitentum ist von Anfang an erwünscht, wenn es in der
absoluten, reinen Absicht daherkommt, Israel und seiner Lehre
anzuhängen und in seiner Existenz, in ihrer Erhabenheit und in
ihren
bindenden Verpflichtungen aufzugehen - und nicht mit irgend welchen
Hintergedanken (Jewamot 24b; eines der dort genannten Beispiele: um
einen jüdischen Partner heiraten zu können). Obwohl auch
andere
Beweggründe am Ende zu der genannten reinen Absicht führen
können, so gehört dies doch in den Bereich der "Dinge, die
dem
Herzen überlassen sind", wo es in der Mehrzahl der Fälle
zu
Komplikationen kommt. Allerdings ist der Übertritt im Nachhinein
auch
dann gültig, wenn er einen "niederen Anlass" hatte, doch "zweifele
man
seine Absichten an, bis sich seine Frömmigkeit erwiesen hat",
und
deshalb "sind Konvertiten schwierig für Israel..., gehe hin und
lerne
was geschah [in der Wüste beim goldenen Kalb...]" usw. (Maimonides,
Gesetze von den verbotenen Beziehungen, Ende des 13.Kap.).
III.
Das Tora-Judentum legt die Richtlinien für seine Lebensweise nach
den
Entscheidungen der mündlichen Lehre fest. Die schriftliche
Lehre
und die Worte der Propheten erfahren die Klärung ihres
Inhaltes,
ihre Deutung und die exakte Erforschung der darin übermittelten
Wahrheit in der mündlichen Lehre, die uns auch durch ihre Literatur
überliefert wurde. Darum "sind die Worte der Schriftgelehrten
vorzüglicher und strenger" - denn sie überliefern uns das
Anliegen der
Tora in ihrer Vollkommenheit und mit ihren Erläuterungen - "als
die
Worte der Tora" in ihrer erhabenen Isolation hoch über der Kette
ihrer
Überlieferung und ihres lebensspendenden Ursprungs. "Der Heilige,
gepriesen sei er, schloss einen Bund mit Israel nur wegen der
mündlichen Worte" (Gittin 60b), und "das ewige Leben pflanzte
er in
unsere Mitte - das ist die mündliche Tora" (*Tur/Schulchan Aruch
§139). Im Segensspruch von der göttlichen Liebe vor dem
morgendlichen *Schma-Gebet erbitten wir von "dem, der sein Volk
Israel in Liebe erwählt", die "Herzensgabe", die Worte des
Torastudiums zu lernen und zu erfüllen - in ihrer Eigenschaft
als
Bestandteil und Wesen der Tora selbst. Der Talmud, diese zentrale,
lebendige Form der mündlichen Tora, auf der die göttliche
Präsenz
ruht, die uns fortwährend, selbst in den dunkelsten Perioden unserer
Verbannung (Galut) ihr Licht spendet, wird in der Überlieferung
der
Altvordern definiert als "Offenlegung der Bedeutungen der Tora,
Geistesblitze und Seitenlinien, allgemeine Regeln und Einzelbeispiele
aus der Weisheit der frühen und der ersten der frühen Gelehrten"
(aus
dem Sendschreiben von *Rav Scherira Gaon); von diesem Talmud, aus
dieser Anordnung von Einzelfalldiskussionen und den daraus
resultierenden endgültigen Entscheidungen stammen die Richtlinien
für
die spezifische Klärung, die Lebensplanung, die Ehrlichkeit und
das
friedliche Miteinander für und auf allen Wegen in dieser unserer
Welt,
einschließlich der Konvertierungs-Angelegenheiten.
Darum dient der Ausspruch von Rabbi Chelbo: "Proselyten sind für
Israel unangenehm wie ein Ausschlag" (Jewamot 47b) als Grundlage
des entsprechenden Talmudabschnittes, der das dort festgelegte Gesetz
über weitreichende Vorsicht und Prüfungen im Verlaufe
des
Konvertierungsprozesses behandelt, was eine genaue Untersuchung in
Bezug auf den Übertritt erzielen will. Dieser Ausspruch Rabbi
Chelbos,
den Maimonides auch in den o.a. Gesetzen von der Konvertierung
zitiert, steht in keiner Weise im Widerspruch zur Aussage von Rabbi
Jochanan - noch hat er irgendetwas damit zu tun, dass "unser Vorvater
Awraham die Gefangenen von Sdom hätte konvertieren und unter die
Fittiche der göttlichen Präsenz bringen sollen" (Nedarim
32a), damit
sie ihre Verpflichtung nach den noachidischen Geboten aufsichnähmen.
Wortanalogien wie die des Rabbi Chelbo "wie ein Ausschlag
[kessapachat]" und "es schließt sich ihnen der Fremdling
an, und sie
schlagen sich [wenisspechu] zum Hause Jakovs" (Jeschajahu 14,1)
finden sich in den Erklärungen der Weisen sowohl in den Gesetzen
als
auch in den allegorischen Texten, manchmal als spitzfindige Deutung,
manchmal als Stütze. So besagt das Gesetz auch, dass man "keine
Konvertiten in den Tagen des Maschiach akzeptieren darf" (Jewamot
24b), was sich darauf bezieht, dass man "keine in den Tagen von David
und Schlomo akzeptierte" (ebda.), wie Maimonides an gleicher Stelle
ebenfalls erwähnt. (Zur Vollkommenheit des messianischen Zeitalters
gehört allerdings auch ein Aspekt von forcierter Erfüllung
der
elementaren allgemein-menschlichen Grundregeln, wie sie in den
noachidischen Geboten zum Ausdruck kommen, und anscheinend
deswegen erwähnte Maimonides nicht, dass dann keine Konvertiten
akzeptiert werden). Die Prophezeiungen Jeschajahus über die vielen
Völker, die sagen werden, sie wollen "zum Berge des Ewigen"
heraufsteigen, "..und wir wandeln auf seinen Pfaden" (2,3) usw., wobei
wir unsererseits "ein Licht den Völkern" (42,6/49,6) seien, stehen
in
keinem Widerspruch zu vorgenannter Halacha [dass keine Konvertiten
in den Tagen des Maschiach akzeptiert werden dürfen] und haben
gar
nichts mit vollgültiger Konvertierung zu tun, sondern mit dem
generellen spirituellen Einfluss und den praktischen
Rahmenbedingungen der Beisassproselyten (Ger-Toschaw).
Ebenso
verhält es sich bei seiner Prophezeiung über die "Fremdlinge,
die sich
G~tt anschließen und nicht von seinem Volk unterschieden werden"
(Jesch. 56,3-6; wie die talmudischen Weisen im Midrasch Sifra
Kedoschim erklärten, heißt es in der Tora ja nicht: "und
ich werde die
Völker von euch unterscheiden", sondern "ich habe euch
von den
Völkern unterschieden" (Lev. 20,24)). Jeschajahus abschließende
Worte (56,7), "Gebetshaus für alle Völker", erbringen
den endgültigen
Beweis, dass hier nicht von einem vollständigen Aufgehen im jüdischen
Volk und Annahme seiner ganzen Lehre die Rede ist, sondern um
Annäherung und Teilnahme von außen, so wie der Fremdling,
der zum
Beten in den Tempel kommt, wie es im Einweihungsgebet von König
Schlomo heißt (Kö.I, 8,41-43).
Doch je mehr wir Geist und Tat im Hause Israel selbst stärken,
damit
sich sein überströmendes Leben, seine ursprüngliche,
unbändige Kraft
sowie sein ureigener Schild der Erlösung in ihrer ganzen Wucht
und
dem Schwung der Erneuerung in unseren Tagen wie ehedem entfalten -
wird umso mehr der göttliche Glanz der Milde über
uns erscheinen,
sowohl zum Lichte der Völker als auch dem Hause Israel!
E R K L Ä R U N G E N
Aggada: nicht-religionsgesetzlicher Teil des Talmuds, beinhaltet
den
Midrasch, in dem die talmudischen Weisen in Form von Erzählungen
oder Beispielen spirituelle, philosophische und auch praktische Inhalte
übermitteln
Halacha: religionsgesetzlicher Teil des Talmuds, auch Bezeichnung
für
einzelnes Gesetz
Leuchte-der-Generationen: Rabbi Moscheh ben Maimon
("Maimonides"), größter nach-talmudischer Rabbiner, u.a.
Kodifizierer sämtlicher jüdischer Gesetze im Werke "Mischne
Tora",
lebte vor ca. 800 Jahren
Mischna: Kernstück der mündlichen Tora, durch Gemara
kommentiert
und bildet mit dieser zusammen den Talmud
Bet-Din: Rabbinergericht
Tur/Schulchan Aruch: Standardwerk der für das gesamte orthdoxe
Judentum maßgeblichen Gesetze des täglichen Lebens
Schma-Gebet: "Höre Israel, G~tt unser G~tt, ist G~tt der
einzig Eine!"
Rav Scherira Gaon: geistiges Oberhaupt der babylonischen (und
damit
seinerzeit der gesamten) Judenheit vor etwa 1000 Jahren
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