Wenn Erew Pessach auf Schabbat fällt
Die folgenden Angaben sind einem Antwortbrief an eine Gemeinde
entnommen und sollen dem Leser praktische Anhaltspunkte bieten.
Sie stellen jedoch keinen "Psak Halacha" dar. In jedem
Zweifelsfalle ist unbedingt der zuständige örtliche Rabbiner
zu
konsultieren.
1. Bedikat Chametz am Donnerstagabend wie jedes Jahr
2. Verbrennen des Chametz (außer dem, das noch später
gegessen werden soll) am
Freitagvormittag (wünschenswert), dieses Jahr auch später
möglich, auf jeden
Fall vor Schabbat. Der Text des "Bitul Chametz", der normalerweise
gleich
nach dem Verbrennen gesagt wird, wird dieses Jahr erst am Schabbatvormittag
gesagt. [Anm.: Dieser Text ist kein Gebet und muss in einer
Sprache gesagt
werden, die der Betreffende versteht.]
3. Umstellung des Hauses auf Pessach-Betrieb
Haus und Küche werden wie jedes Jahr rechtzeitig, d.h. einige Tage
vorher,
auf Pessach-Betrieb umgestellt.
Obwohl es theoretisch möglich ist, bis zum Schabbatvormittag Chametz
zu
essen - genau bis zum Ende des ersten Drittels der Zeit zwischen
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang an diesem Schabbat - ist davon jedoch
dringend abzuraten, da die Beseitigung von Chametz und die Reinigung
des
Geschirrs am Schabbat problematisch sind (siehe unten).
4. Vorkochen
Das Essen für Schabbat ist bereits vollständig pessachdik
zu bereiten.
Die Mahlzeiten für die ersten beiden Feiertage können ebenfalls
vorgekocht
werden, brauchen aber nicht auf Warmhalteplatten o.ä.über
Schabbat gehalten
zu werden.
Mahlzeiten für Feiertage, die nicht auf Schabbat fallen, dürfen
an dem Feiertag,
an dem sie verzehrt werden sollen, gekocht oder aufgewärmt
werden.
Dabei sind lediglich die folgenden Regeln zu beachten:
Verboten - Entzünden von Feuer (z.B. Streichholz anreißen)
Löschen von Feuer (z.B. Vermindern oder Abdrehen einer Gasflamme)
Ein- und Ausschalten von Strom
Erlaubt - Anzünden von Feuer an einer schon bestehenden
Flamme (z.B.
Jahrzeitkerze, die vor Schabbat angezündet wurde)
Höherdrehen einer Gasflamme
Ein- und Ausschalten von Strom (z.B. für Herd oder Ofen) durch
eine vor Schabbat angebrachte Zeitschaltuhr ("Timer")
5. Beseitigen von Chametz am Schabbat
Die beste Form der Beseitigung von Chametz am Schabbat ist natürlich,
es vor
dem oben genannten Zeitpunkt aufzuessen. Ansonsten sind Chametzreste
im
Ausguss oder der Toilette wegzuspülen.
Das Herausbringen des Chametz aus dem Haus (z.B. zum Müllcontainer)
ist am
Schabbat nur dort erlaubt, wo ein Eruw besteht.
Weitere Möglichkeiten:
- einem Nichtjuden schenken
- an ein Haustier verfüttern
- in einen Eimer mit scharfer Reinigungsflüssigkeit o.ä.
geben, die das
Chametz für den Genuss durch Mensch und Tier absolut unbrauchbar
macht.
Dieser Eimer (oder sonstiges Gefäß) ist vor Schabbat vorzubereiten
und
dessen Inhalt nach dem zweiten Feiertag zu beseitigen.
Das für Chametz benutzte Geschirr darf am Schabbat nur gespült
werden, wenn
es noch zum Essen von Früchten o.ä. gebraucht wird. Anderenfalls
ist es
lediglich abzuwischen und an einem unzugänglichen Ort aufzubewahren.
Mit den
Chametzresten ist wie oben zu verfahren.
Alle diese Aktivitäten haben bis zum unter 3. genannten Zeitpunkt
zu
erfolgen.
6. Challa und Matza
Wie in 3. und 4. bereits erwähnt, sollte der Gebrauch von Chametz
nach dem
Verbrennen am Freitag vollkommen vermieden werden.
Andererseits darf an Erew Pessach keine Matza gegessen werden. Dieses
Verbot
bezieht sich jedoch nur auf die normalen aus Mehl und Wasser zubereiteten
Matzot.
Anstelle der Challot kann die sogenannte "Matza Aschira" (wörtl.:
"reiche Matza") verwendet werden. Diese ist koscher lepessach
aus Mehl und Ei, Wein
oder Fruchtsaft, aber ohne Wasser, zubereitet und in Israel leicht
zu
beschaffen; sie dürfte in anderen Ländern über die einschlägigen
Importeure bezogen
werden können.
Notfalls kann für die Mahlzeit am Freitagabend normale Matza verwendet
werden, aber auf keinen Fall am Schabbat-Tag.
Wer unbedingt Chametz-Challa verwenden will oder muss, sollte dies
nur auf
besonderer Unterlage (Plastik) und bei höchster Vorsicht tun,
um die
unkontrollierte Verbreitung von Krümeln (z.B. durch Kleinkinder)
zu
vermeiden.
7. Die dritte Schabbatmahlzeit (Se'udat Schlischit, "Schaleschudes")
Zur dritten Mahlzeit sollte nur wenig gegessen werden und dies mindestens
drei Stunden vor Sonnenuntergang, um sich den Appetit für den
Seder nicht zu
verderben.
Wer am Schabbatmorgen Challa isst, kann nach dem Tischgebet und einer
kurzen
Unterbrechung (Spaziergang, lesen) eine weitere Challa-Mahlzeit einnehmen
(ebenfalls mit Händewaschen, "Hamozi" und Tischgebet),
sofern diese vor dem
unter 3. genannten Zeitpunkt beendet wird, womit er der Pflicht der
drei
Mahlzeiten Genüge getan hat.
Da die gesetzliche Zeit für die dritte Mahlzeit jedoch der Nachmittag
ist
(an dem bereits Chametzverbot besteht), ist dieses Verfahren, auch
aus
anderen offensichtlichen Gründen, nicht ideal.
Vorzugsweise sollte die dritte Mahlzeit am frühen Nachmittag über
"Matza
Aschira" (siehe oben) gehalten werden (nur Sefaradim).
Wo dies nicht möglich ist, verwende man Fleisch, Fisch und/oder
Obst.
Kuchen oder Kekse aus Matzemehl dürfen an Erew Pessach ebenso
wie reguläre
Matza nicht gegessen werden (Ausnahme: Matzeklöße).
8. Verkauf von Chametz
Im Unterschied zu anderen Jahren ist der Vertrag so zu formulieren,
dass der
Verkauf eine Stunde vor Schabbateintritt gültig wird. Ferner ist
Gültigkeit
des Verkaufes dieses Jahr einen Tag länger als sonst.
In Israel wird der Verkauf des Chametz an Nichtjuden zentral durch
das
örtliche Rabbinat bzw. den zuständigen Rabbiner vorgenommen,
so dass der
Einzelne sein Chametz unter Angabe des Aufbewahrungsortes dem Rabbiner
oder
dessen Bevollmächtigtem übereignet, der alles Weitere erledigt.
Der Verkauf von Chametz stellt eine komplizierte Transaktion dar, bei
der,
um ihr gesetzliche Wirksamkeit zu verleihen, die Beteiligten genau
verstehen
müssen, was sie tun.
Insbesondere den "Neueinwanderern" ist wohl kaum zuzumuten, einen in
allen
halachischen Einzelheiten korrekten Verkauf selbst durchzuführen.
In den meisten Fällen dürfte man bezüglich des Verkaufes
von Chametz
auf die Erfahrung von Vorjahren zurückgreifen könnten.
Falls Ihre Gemeinde aus welchem Grund auch immer keinen zentralisierten
Verkauf organisieren kann, sollten Sie die Mitglieder an ein benachbartes
Rabbinat verweisen.
Es gibt übrigens keine Mitzwa, Chametz zu verkaufen. Vielmehr ist
es weit
wünschenswerter, sein Chametz vor Pessach aufzuessen bzw. auszutrinken
(Bier,
Whisky - Purim ist dazu eine gute Gelegenheit) und etwaige Restbestände
zu
vernichten oder einem Nichtjuden zu schenken.
Der Verkauf von Chametz war ursprünglich nur für Händler
gedacht, für die
die Vernichtung des Chametz den wirtschaftlichen Ruin bedeutet hätte.
Die
meisten Privathaushalte können durch etwas Vorausplanung ohne
Chametzverkauf
auskommen, wobei der finanzielle Verlust, wenn überhaupt, gemessen
an den
übrigen Ausgaben für das Fest zu vernachlässigen ist.
Auf der anderen Seite
steht der Gewinn des guten Gewissens, die Festmitzwot ohne halachische
Tricks
(Ha'arama) zu erfüllen.
Chag Ssame'ach!
Folgend eine Kurzfassung
der Halachot für Erew Pessach am Schabbat,
wie von Rabbiner Mordechai
Elijahu, dem früheren sefardischen
Oberrabbiner Israels, in
seinen Erklärungen zum Wochenabschnitt
"Kol Elijahu" Nr. 324 /Parschat
Wajikra 5761 veröffentlicht
(übersetzt aus dem
Hebräischen; Anmerkungen in eckigen Klammern sind
im Original nicht enthalten):
1. Das Fasten der Erstgeboren am Donnerstag (12. Nissan)
2. Bedikat Chametz [Chametz
suchen] am Donnerstagabend und gleich danach den
üblichen "Bitul Chametz"
sprechen
3. Verbrennen des Chametz
(außer dem, was noch am Freitag, Freitagabend
und Schabbatmorgen gegessen
werden soll): wie an jedem Erew Pessach bis zur
fünften Stunde [nach
Sonnenaufgang]. So ist vorzugsweise zu handeln; im Notfall
darf das Chametz bis zum
Zünden der Schabbatlichter verbrannt werden.
4. Es wäre gut, das
Essen für Schabbat im Pessachgeschirr zu kochen. Es wäre gut,
Einweg-Tischdecken aus Nylon
bereitzuhalten, die auf dem Tisch und unter dem Tisch
auszubreiten sind, Einweg-Teller
und -Besteck sowie zwei Sätze Schabbat-[bzw. Jontef-]
Kerzen.
5. Alles Chametzgeschirr am Freitag wegschließen.
6. Man sollte an diesem Schabbat
besonders früh beten und die zweite Schabbatmahlzeit
vor der vierten Stunde des
Tages essen.
7. Wenn man an einem Ort
mit Eruw wohnt, sollte man die Einwegtischdecken und -geschirr/-besteck
gleich nach der Mahlzeit
in den Mülleimer auf der Straße werfen, und wenn noch Chametz
übriggeblieben ist,
krümele man es in die Toilette. Gleich danach spricht man den "Bitul
Chametz"
"Kol chamira..".
8. Man ziehe den Kindern und sich frische Kleider an.
9. Man bete frühzeitig Mincha und spreche die Vorschriften des Pessachopfers.
10. Es wäre gut, eine
warme Mahlzeit für die "dritte Mahlzeit" bereitzuhalten, und darin
gekochtes
Matzemehl [=zermahlene Matza;
z.B. Matzeklöße], und man kann Fleisch oder Fisch oder
Geflügel oder Früchte,
für die das Land Israel berühmt ist [Weintrauben, Datteln, Granatäpfel,
Oliven, Feigen] oder sonstiges
Gemüse essen, fülle aber nicht seinen Bauch damit. Und man
sollte sie bis etwa drei
Stunden vor Sonnenuntergang essen.
11. Man sollte sich gut ausruhen
und auch die Kinder, aber nicht aussprechen
"damit wir heute abend wach
bleiben".
12. Im Abendgebet beim Schabbatausgang/ersten
Pessachfeiertag bete man das Gebet für
Feiertage und füge
"Vetodi'enu" anstelle des sonst am Schabbatausgang üblichen
"ata chonantanu"
ein.
13. Wer im Gebet nicht "Vetodi'enu"
sagte, oder eine Frau, die kein Abendgebet betete,
darf selbst nach Sternenaufgang
keine am Feiertag erlaubte [und am Schabbat verbotene]
Arbeit verrichten, bis sie
"baruch hamawdil bejn kodesch lekodesch" gesagt haben.
14. Der Sedertisch darf nicht am Schabbat hergerichtet werden.
15. Die Hausherrin zündet
die Feiertagslichter nur von einem Feuer, das den ganzen Schabbat
über gebrannt hat,
und spricht die üblichen Segenssprüche.
16. Im Kidusch der Sedernacht
fügt man zwei Segenssprüche ein: "Meorej ha'esch" über
die Kerze
und "hamawdil bejn kodesch
lekodesch", wie im Machsor und in der Hagada abgedruckt.