DAS GEBOT DER EINWANDERUNG NACH ISRAEL

"Alija Basman Haseh"
Aus dem Buch "Sichot HaRav Zwi Jehuda / Bereschit", S.276
Rabbiner Schlomo Aviner, Jerusalem 5753
Übersetzung: R. Plaut
Fußnoten sind nach dem jeweiligen Abschnitt eingerückt.
 
 

Im Kommentar "Pitche Tschuwa" finden wir die verbindliche
halachische [religionsgesetzliche] Regelung von allen älteren und
neueren Dezisoren [Rabbiner von unumstrittener halachischer
Autorität], wonach heutzutage das Gebot zur Einwanderung nach dem
Lande Israel voll inkraft ist1, basierend auf der
Grundlagenentscheidung des Rabbi Moscheh ben Nachman
["Nachmanides"]2.

1. "Daraus folgt, daß sich alle Zeitperioden im Hinblick auf die
Erfüllung dieses Gebotes gleichen. Und so steht es bei allen
früheren und neueren Dezisoren"; Schulchan Aruch, Abt.
"Ewen HaEser", §75, Pitche Tschuwa Nr. 6

2. Anmerkungen zum "Buch der Gebote" des Maimonides,
positives Gebot Nr. 4


Dem entgegnen manche Leute mit dem Argument der "Gefahr der
Reisewege", wie sie im Tossafot3 erwähnt wird. Der Gaon Rabbi
Elijahu Klatzkin schrieb ein kleines Gesetzeswerk4, worin er sich über
diese Behauptung wunderte, ja sie sogar für ein bisschen komisch hielt,
denn viele Menschen begeben sich zu Handelszwecken auf weitaus
gefährlichere Reisen.
 

3. Ketubot 110b, "Hu.."; siehe auch Mordechai ebda.; S.A.
E.H. §75, Hal. 5
4. "Dewar Halacha" §38, S.27a


Dann gibt es diejenigen, die behaupten, das Gebot zur Einwanderung
gelte nicht, wenn im Lande Israel kein Brotverdienst möglich ist5.
Dazu schrieb er, dass die Lage zu seiner Zeit nicht als "Brotverdienst
im Ausland möglich und im Lande Israel unmöglich" anzusehen sei.
Im Gegenteil: Im Lande Israel gebe es "koscheren" Brotverdienst
durch Landarbeit, gegenüber dem Ausland, wo er häufig
in Spekulantentum und Judenverfolgungen ende.

5. P.T. ebda. im Namen von "Trumat HaDeschen" und TSchBZ


Andere wiederum opponieren gegen die Einwanderung nach Israel
wegen der Gefahr der Entfernung von der Religion. Dem stehen jedoch
die Talmudstellen und die Dezisoren gegenüber, die bestimmen, dass
man im Lande Israel wohnen muss, selbst wenn der Ort mehrheitlich
von Nichtjuden bevölkert wird6, trotz der daraus resultierenden
negativen erzieherischen Einflüsse. Zwar behaupten einige, dass der
Einfluss von Ketzern in dieser Hinsicht schlimmer sei als der von
Nichtjuden und zu größerem Schaden führen würde. Doch dazu
entschied der Gaon Rabbi Elijahu Klatzkin, dass die Halacha in dieser
Hinsicht keinen Unterschied zwischen Nichtjuden und abtrünnigen
Juden mache.

6. Ketubot 110b; S.A. E.H. §75, Hal. 3


Im Traktat Eruwin, Abschnitt "Hadar", wird ein Gesetz aufgeführt,
wonach man einen gemeinsamen Hof [zum Erlauben des Hin- und
Hertragens von Gegenständen am Schabbat] nicht mit einem
sadduzäischen Mitbewohner einrichten kann, und daher werden dort
einige Ratschläge gegeben, wie man sich in diesem Fall am besten
verhält7. Allerdings wird mit keinem Wort verlangt, dass man nicht mit
ihm zusammen wohnen dürfe und sich einen orthodoxen Umkreis
suchen müsse.

7. Eruwin 61b; Schulchan Aruch, Abt. "Orach Chajim" §385


Er fügte hinzu, dass das Thema der "Vermeidung von Gebotserfüllung
aufgrund drohender spiritueller Schädigungen" im Traktat Brachot
behandelt werde. Dort wird von König Chiskijahu erzählt, der das
Gebot der Fortpflanzung nicht erfüllen wollte, weil er dank seiner
prophetischen Gabe seine zukünftigen, nicht besonders wohlgeratenen
Söhne sah. Da sagte ihm der Prophet Jeschajahu: Du hast zu tun, was
G~tt dir befiehlt!"8 - er hatte schließlich keine Bescheinigung, klüger
als der liebe G~tt zu sein4.

8. Brachot 10a


Und wirklich, als die Masse der nordafrikanischen Juden und des
Jemen nach Israel einwanderten, verloren viele von ihnen ihre
Religiosität. Daher ging Rabbiner Schlomo Salman Schragai, damaliger
Leiter der Einwanderungsabteilung der Jewish Agency, zu Rabbiner
Zwi Pessach Frank sel., dem damaligen Oberrabbiner von Jerusalem,
um ihn zu fragen, ob es einen Sinn habe, bzw. überhaupt erlaubt sei,
unter diesen Gegebenheiten weiterzumachen. Er erhielt zur Antwort,
dass er verpflichtet sei, sie herzubringen - und natürlich gleichzeitig sich
zu bemühen, so gut er kann, die religiösen Angelegenheiten in Ordnung
zu bringen; er könne ihn aber nicht wegen seiner Befürchtungen vom
Gebote G~ttes befreien9.

9. "Wenn die 'Herrin' [das Land Israel] Schläge erhält - erst
recht die 'Magd' [Ausland], wo die Gotteslästerer häufig sind,
geh heraus und schau es dir an; auch hat der Zweifel [vielleicht
nehmen sie in Israel Schaden] keinen Vorzug vor der Sicherheit
[im Ausland ist die Lage auf jeden Fall übler] - womit haben wir
also einen Nutzen und Verdienst in unreinem Lande?!",
Gebetbuch "Bet Jakov", "Sulam Bet El", Buchst. Waw,
Seite13b / Rabbiner Jakov Emden


Und im Ausland können wir über 100%ige Einhaltung der Tora so
sicher sein?!9

Als der Rabbi von Bels nach Israel einwanderte, kam er zu Rabbi
Natan10 und sagte zu ihm: Ihr und wir waren unterschiedlicher Ansicht
über die Art und Weise, wie die Kinder Israels ins Land zu bringen
seien. Wir sagten, wir müssten die Menschen zuerst in ihrem Judentum
bestärken, erst dann seien sie zur Einwanderung und dem Aufbau des
Landes in Heiligkeit reif. Ihr sagtet, dass jeder so schnell wie irgend
möglich ohne Vorbedingungen ins Land gebracht werden müsse. Nach
dem Holocaust wurde uns klar, dass wir uns geirrt hatten, und wir
bedauern dies sehr.
 

10. Der Gaon Rabbiner Natan Ra'anan Kuk sel., Schwiegersohn
von Rabbiner Awraham Jizchak Hakohen Kuk.


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