DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
Betrachtungen zum Wochenabschnitt
Redaktion und Übersetzung der deutschen
Ausgabe: R. Plaut
AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
"Jerusalem
Reclamation Project"
AUF HEBRÄISCH:
Diese Woche in der Tora (Num. 8,1-12,16):
Die Gesetze von der üblen Nachrede (Laschon hara) sind schon sehr kompliziert. Es gibt bei ihnen keine reichhaltige Überlieferung halachischer Entscheidungen wie zu anderen Themen, und ohne den "Chafez Chajim" (Rabbiner Israel Me'ir Hakohen aus Radin, lebte vor etwa 100 Jahren, so genannt nach seinem Kompendium über die Gesetze von Laschon hara), der sich ihrer angenommen hatte, wären sie höchstwahrscheinlich im Abgrund des Vergessens versunken ohne einen ernsthaften Versuch, sie im täglichen Leben anzuwenden. Im Folgenden wollen wir versuchen, uns mit einigen Fragen unseres Wochenabschnittes auseinander zu setzen, die sich mit den Worten der Prophetin Miriam über ihren Bruder Moscheh beschäftigen. Die Dinge, die Miriam Aharon mitteilte, enthielten keinerlei Neuigkeiten. Beide wussten, dass Moscheh sich von seiner Frau abgesondert hatte. Das einzig Neue bestand in der negativen Auslegung der Dinge. Miriam behauptete, Moscheh sei nicht höher einzustufen als andere Propheten, und darum bestünde keine Rechtfertigung für die Trennung von seiner Frau. Damit verurteilte sie ihn doppelt: Erstens die Behauptung, dass er nicht so groß sei wie er selbst und das Volk glaubten, und zweitens die Beschuldigung des Fehlverhaltens gegenüber seiner Ehefrau, der er sich vorenthielt. - So entschied der Chafetz Chajim: "Das Verbot des Weitererzählens gilt auch, wenn man gar nichts Neues offenbart, wenn auch der Andere wusste, dass X so und so gesagt hatte... oder so und so gehandelt hatte... nur dass der Andere bisher noch nicht über X nachgedacht hatte, der dabei etwas Böses getan hatte... - selbst in so einem Fall besteht das Verbot des Weitererzählens, weil durch seine Rede die Sache eine neue Wendung erhielt..." (Gesetze des Weitererzählens, 4,1). Daraus lernen wir, dass es keine Erlaubnis dafür gibt, Tatsachen negativ auszulegen, auch wenn jene Tatsachen allgemein bekannt sind. Ein weiteres Thema ist die üble Nachrede, die zu einem nützlichen Zweck geäußert wird. Bekanntlich ist üble Nachrede erlaubt, wenn der Redner damit einen nützlichen Zweck verfolgt (dieses Prinzip beruht auf der Erlaubnis, jemanden vor ein Rabbinergericht zu bringen und eine Zeugenaussage abzulegen). Wer innerhalb dieser Erlaubnis operieren will, muss seine Worte vorher einer Prüfung unterziehen: Glaubwürdigkeit (Korrektheit der Information, genau bestimmte Tatsachen, richtige Interpretation der Sachlage), reine Absicht (des Redners zu einem nützlichen Zweck), Erreichen des Zweckes (realistische Chance, den Zweck zu erreichen, Fehlen von realistischen Alternativen, Vermeidung ungerechtfertigter Nachteile für den Betroffenen). Hier stellt sich die Frage: Wie sieht es aus, wenn über den erzielbaren Nutzen Meinungsverschiedenheiten bestehen? Der Redner ist davon überzeugt, seine Kritik sei gerechtfertigt und werde die gewünschte Wirkung zeitigen, er ist sich jedoch dessen bewusst, dass andere seiner Beurteilung nicht zustimmen und eher meinen, was er als zu verhindernden Missstand sieht, sei in Wirklichkeit überhaupt kein Missstand? Zum Beispiel: Wie lautet das Gesetz für jemanden, der die Regierung wegen ihrer Politik aufs Schärfste kritisiert, während ein anderes politisches Lager die Regierungspolitik einhellig befürwortet? Oder wer eine öffentliche Führungspersönlichkeit wegen ihres (seiner Ansicht nach, natürlich) dubiosen Charakters bekämpft, während ein großer Teil der Öffentlichkeit von der Eignung dieser Person für ihre Aufgabe überzeugt ist? Ein Beispiel dafür bietet Miriam. So heißt es im Midrasch Sifri (und Nachmanides entschied entprechend das Gesetz): "Und was für Miriam gilt, die gar nichts Nachteiliges über ihren Bruder sagen wollte, nur Lob, und nicht die Fortpflanzung mindern wollte, sondern mehren... und bestraft wurde - doch erst recht jemand, der etwas Nachteiliges über seinen Nächsten reden will und kein Lob, und ihn von der Fortpflanzung abhalten will und nicht mehren". Der Midrasch erklärt Miriams Absicht als eine auf Nutzen ausgerichtete. Sie hatte das Wohl ihrer Schwägerin Zippora im Sinn, die wegen Moschehs Enthaltsamkeit allein gelassen war. Miriam war von ihrer Verantwortung überzeugt, ihren Bruder auf seinen Irrtum aufmerksam machen zu müssen; sie nahm allerdings keine Rücksicht darauf, dass Moscheh eine andere Ansicht vertrat, und sie konnte seinen vermeintlichen Irrtum auch nicht beweisen (und sicher wusste sie nichts davon, dass G~tt ihm zugestimmt hatte). Hieraus entnehmen wir die Notwendigkeit des objektiven Beweises der Nützlichkeit der Kritik. Allerdings lehrt uns dieser Midrasch auch, nicht vorschnell auf ein Verbot der Nachrede in diesem Fall zu schließen, wie es dort weiter heißt: "Und Miriam und Aharon redeten gegen Moscheh - an allen Orten bedeutet Rede (dibur) eine harte Sprache...". Demnach galt die Kritik an Miriam gar nicht dem Inhalt ihrer Rede, der vielleicht erlaubt war, im Sinne von "übler Nachrede zu einem nützlichen Zweck", vielmehr bestand das Problem in der Art und Weise der Rede, nämlich in Form "harter Sprache", d.h. in einem aggressiven (und gefühlsgeladenen) Stil, viel mehr als zum Erzielen des Nutzens nötig war. Eine ähnliche Deutung ergibt sich aus dem Midrasch Jelamdenu (zitiert im Jalkut Schimoni): "Weil sie ihrem Munde Erlaubnis gaben, über Moscheh zu reden - schwieg ich ihnen nicht... Als Miriam dies hörte, ging sie zu Aharon und erzählte ihm die Sache. Sie begannen darüber zu sitzen und zu beratschlagen: Redet der Ewige etwa nur zu Moscheh?!". Auch hier scheint die Problematik der Dinge nicht vom Inhalt zu rühren (da er wie gesagt einem nützlichen Zweck diente), sondern vom Ton der Übertreibung, der mit anklang, indem sie "ihrem Munde Erlaubnis gaben", ungehindert zu reden, und ausführlich "darüber zu sitzen und zu beratschlagen"; das deutete auf zusätzliche, verdeckte Ziele hin, über die erklärte nützliche Absicht hinaus. Wäre aber die reine Bestrebung nach Nützlichkeit durch knappe und sachbezogene Sprache eingehalten worden, wäre kein Verbot übertreten worden. Meine Absicht besteht nicht
darin, in dieser prinzipiellen Frage hier die Halacha zu entscheiden. "Nicht
ein jeder, der sich den Ruf [eines besonders Frommen] beilegen will, darf
ihn sich beilegen" (Mischna Brachot 2,8). Die Diskussion und das Abwägen
der Gesetze von der üblen Nachrede an sich besitzen jedoch schon die
Kraft, das Bewusstsein und die Vorsicht vor jeder ungerechtfertigten Verletzung
des guten Namens des Nächsten zu erhöhen (auch wenn es sich um
eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt...).
Im Jahre 5608 (1848) wurde Wilna von einer Choleraepidemie heimgesucht. Man begann, sich Sünden vorzuhalten und Schuldige zu suchen. Kam ein Mann, offenbar Mitglied im "Komitee zur Suche von Fehlern bei Anderen" zu dem großen Rabbiner Israel Salanter und erzählte ihm, dass sich Soundso nicht an die Halacha hielte. Sagte ihm Rabbiner Salanter: Was die Tora den Überbringer von übler Nachrede bestraft - nicht, weil er gelogen, sondern weil er seinen Nächsten kritisiert hat. Darum sagt ihm der Herr der Welt: Wenn du so ein großer Spezialist auf dem Gebiet der Suche von Fehlern bei Anderen bist, dann entferne dich aus dem Lager und suche deine eigenen Fehler. Man kann es in allen Gebetbüchern nachprüfen: Das Sündenbekenntnis steht immer in der 1.Person - "wir haben uns verschuldet, wir waren treulos" usw. und nicht in der 2.Person: "ihr habt euch verschuldet, ihr wart treulos", und auch nicht in der 3.Person: "sie haben sich verschuldet, sie waren treulos". Der Herr der Welt liebt jene nicht, die ihre Nächsten anschwärzen. In seinem Sendschreiben Igeret Tejman erteilte Rabbiner Moscheh ben Maimon ("Maimonides") einem Toragelehrten eine schwere Rüge für dessen Kritik an Juden und erinnerte ihn daran, wie unser Lehrer Moscheh über das Volk Israel sagte: "Aber siehe, sie werden mir nicht glauben" (Ex. 4,1); da ermahnte ihn G~tt: Sie sind Glaubende, Kinder von Glaubenden, du aber wirst am Ende nicht glauben - und Moscheh wurde sogleich bestraft: "siehe, seine Haut war aussätzig, wie Schnee" (Ex. 4,6). Gleiches widerfuhr dem Propheten Elijahu, als er sich über die Israeliten beschwerte: "..denn die Kinder Israel haben deinen Bund verlassen" (Kö.I, 19,10) und G~tt ihm sagte, bevor du dich über die Israeliten beschwerst, geh' und beschwer' dich über die Nationen der Welt. Auch der Prophet Jeschajahu wurde für seinen Ausspruch "unter einem Volke unreiner Lippen verweile ich" (6,5) bestraft, und zwar durch Verbrennung an seinen Lippen. Wir sehen also, dass G~tt den Ankläger seiner Kinder hasst, selbst wenn dieser Ankläger ein heiliger Mensch ist. So schrieb auch der große Rabbiner Elijahu ("der Gaon") von Wilna in seinem Kommentar zu den Tikunej Sohar (57,2), über den Vers "Und den Eßaw hasste ich" (Maleachi 1,3). Eines schönen Tages begegnete ich einem Menschen von der Partei, die Fehler bei ihren Mitmenschen suchen, der sogleich eine schier unerschöpfliche Litanei von altbekannten Klagen über den Staat Israel und Teile des jüdischen Volkes vom Stapel ließ. Ich erwiderte ihm: Sie sehen diese Dinge, ich sehe andere Dinge. Ich sehe all die guten Dinge, die uns der Herr der Welt in unserem Lande angedeien lässt, so viele gutherzige und idealistische junge Menschen, so viele Juden, die Tora und Gebote einhalten, so eine wunderbare Jugend. Jeder sieht etwas anderes. Sie sehen die schlechte Seite, und ich die gute. Da unterbrach er mich und sagte: In Ordnung, auch ich sehe das Gute, aber Sie müssen auch das Schlechte erkennen. Da sagte ich ihm: Seien Sie beruhigt, ich kenne die Realität ganz ausgezeichnet und bemühe mich nach besten Kräften, mehr Licht zu verbreiten. Und da verzog er sein Gesicht zu einem siegessicheren Lächeln: Dann geben Sie also zu, dass das noch nicht die Erlösung ist! (Bis heute habe ich nicht verstanden, was ihm so an dem Ausspruch gefällt, dass das noch nicht die Erlösung ist...). Ich antwortete ihm: Genau, alle ihre Worte beweisen nur, dass die Erlösung noch nicht vollkommen ist. Es ist nicht alles schwarz-weiß - entweder absolute Galut (Exil) oder vollkommene Ge'ula (Erlösung). Es gibt auch Zwischenstationen. Zum Abschluss einige Worte unseres Lehrmeisters, Rabbiner Zwi Jehuda Kuk: "Eine verallgemeinernde Schuldzuweisung an die Gegenseite, auch wenn sie in der Himmelsfurcht ihren Ursprung hat, ist in bekanntem Maße mit einem psychologischen Gruppenegoismus verknüpft, der dazu neigt, bei sich selbst und dem eigenen Umfeld alles Gute, die ganze Wahrheit und das Recht zu sehen, und deswegen beim Nächsten, dem Gegner, alles Böse, Lügen und Verbrechen" (Lenetiwot Israel II, S.227). Darum wollen wir uns alle
anstrengen, unsere eigenen Fehler und die Vorzüge der Anderen zu sehen
und alle gemeinsam Schulter an Schulter zur Ehre G~ttes wirken.
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Rabbiner Schlomo Aviner zu aktuellen Themen auf hebräisch
im Internet (audio/online):
Bücher von Rabbiner
Aviner: www.havabooks.co.il
Radio "Reschet Moreschet" -
MACHON MEIR
MACHON ORA - für Frauen
Wir freuen uns, zusätzlich
zur hebräischen Abteilung die Eröffnung eines spanischsprachigen
und eines russischsprachigen Programmes bekanntgeben zu können.
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Lichterzünden/Schabbatausgang
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