DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
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Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT ACHARE MOT-KEDOSCHIM
Nr. 715
8. Ijar 5769

Redaktion und Übersetzung der deutschen Ausgabe: R. Plaut
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AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was ist TOLERANZ wirklich?
Über die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das Gebot der Einwanderung nach Israel
Der Holocaust
DAS VOLK ISRAEL
Politik und Judentum
Die Tora und der Mensch
    oder "Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion "2000"- Israel und das Christentum
                          - Briefe der ehemaligen Oberrabbiner Israels
                          - Israelfreundliche Christen?
"Ich bin ein Palästinenser"
Die Sudeten von Palästina
König Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der Kampf um Israel
Wie man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn Erew Pessach auf Schabbat fällt

"Jerusalem Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim

AUF HEBRÄISCH:
"Schall und Ru'ach"
Kurze Vorträge von Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten Themen,
zum Zuhören online,
desgleichen auf Französich
 

Diese Woche in der Tora (Lev. 16,1-20,27):
Jom Kippur: Opferdienst und Feiertag; Fleischgenuss nur von Opfertieren; Verbot des Blutessens; Verwandte usw., die zu heiraten verboten ist; weitere Sittlichkeitsgebote, um die Greuel der Kana'aniter zu vermeiden; Gebot und Versprechen, heilig zu sein; div. Ge- und Verbote und deren Strafen; Land von Milch und Honig. 
 
 
 

Der Stand der Dinge...
Ihr seid heilig!
Rav Dov Begon
Leiter von MACHON MEIR

"Und der Ewige redete zu Moscheh also: Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Heilig sollt ihr sein" (Lev. 19,1-2). Dazu erklärt der Raschikommentar: "Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel - das lehrt, dass dieser Abschnitt in einer Versammlung des Volkes mitgeteilt wurde, weil die meisten Grundsätze der Tora von ihm abhängig sind". Man kann die Dinge nach der einfachen Wortbedeutung verstehen, wonach unser Wochenabschnitt die wichtigsten Teile der Tora enthält, insbesondere die verbotenen Ehebeziehungen und Einhaltung der Verbote, und darum muss dies "zur ganzen Gemeinde der Kinder Israel" geredet werden. Man kann aber den Ausdruck "Heilig sollt ihr sein" außer als Befehl auch als Segen und Feststellung einer Tatsache auffassen, nämlich dass die ganze Gemeinde der Kinder Israel - Männer, Frauen, Kinder - alle heilig sind, wie wir tagtäglich im Gebet erwähnen: "...und Heilige preisen dich jeden Tag" (3. Segensspruch des Schmone-Esre Gebetes). Entsprechend wurde unserem Lehrer Moscheh geboten, uns vor der Offenbarung am Sinai und der Übergabe der Tora zu sagen: "Ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein" (Ex. 19,6). Das Wissen und der Glauben, dass die Israeliten ein großes und heiliges Volk sind, müssen ins geistige Allgemeingut übergehen, denn darin liegt der Schlüssel zu Torastudium und Erfüllung der Gebote, wie wir im Segensspruch über die Tora sagen: "..der uns aus allen Völkern erwählt und uns seine Tora gegeben hat". Aus diesem Grund gehört auch das Buch "Kusari" von Rabbi Jehuda Halevi zur Pflichtlektüre, das nach den Worten des "Gaon" Rabbiner Elijahu von Wilna "heilig und rein ist und weil die meisten Grundsätze des jüdischen Glaubens und der Tora von ihm abhängig sind" (Tossefot Ma'assej Rav).

Nach dem Stand der Dinge, im Zeitalter des Holocaust und unserer nationalen Wiedererstehung, 61 Jahre nach der Gründung unseres Staates, dem Beginn unserer Erlösung und der der ganzen Menschheit, müssen wir das Wesen des jüdischen Volkes erlernen, verstehen und erkennen, danach erziehen und es uns selber und der ganzen Welt erklären, und dass "heilig sollt ihr sein" nicht nur Gebot und Weisung, sich von den verbotenen Ehebeziehungen und anderen Sünden fernzuhalten bedeutet, sondern eine handfeste göttliche, unserem Wesen eingeprägte Tatsache darstellt; so wurden wir geschaffen, wie der Prophet sagte: "Das Volk, das ich mir gebildet, meinen Ruhm sollen sie erzählen" (Jeschajahu 43,21).

Zwar hat uns der furchtbare Holocaust auf schwerem und grausamem Wege gelehrt, dass unser Volk, das jüdische Volk, ein besonderes Volk ist, doch gleichzeitig hat er uns auch verwirrt und vom Erlernen und dem Erkennen unserer Besonderheit entfernt, nämlich des "der uns erwählt hat". Jetzt, da es uns mit G~ttes Hilfe vergönnt war, einen selbständigen Staat im Land unserer Lebendigkeit zu errichten ist die Zeit reif, vor uns selber und unserer Generation und damit der Welt die Wesensheit und die Bestimmung des jüdischen Volkes zu klären, die kosmopolitische Bestimmung dieses großen und heiligen Volkes, der Welt das Licht der Einigkeit zu leuchten, des Friedens und der Brüderlichkeit, des Rechtes und der Gerechtigkeit, der Liebe und des Glaubens. Denn dafür wurden wir geschaffen, und dafür wurden wir auserwählt, und von daher werden sich die Worte des Propheten erfüllen: "Juble und jauchze, Bewohnerin Zions, denn groß ist in deiner Mitte der Heilige Israels" (Jeschajahu 12,6).

In Erwartung der vollkommenen Errettung,
Rav Dov Begon
 
 
Kinder, Kinder...

Das richtige Erziehungsalter

Rav Elischa Aviner
Rabbiner von Mizpe Nevo und Leiter des Kollels der Jeschiwa Ma'ale Adumim

In der Tora beginnt die Pflicht zur Einhaltung der Gebote erst mit 13 bzw. 12 Jahren (Bar-/Bat-Mitzwa), darüberhinaus verordneten die talmudischen Weisen das "Gebot der Erziehung", die Kinder bereits vor dem Erreichen dieses Alters in den Geboten zu üben. Ab welchem Alter beginnt diese Pflicht? Die Weisen benutzten einen verschwommenen Ausdruck: "sobald [das Kind] erziehungsfähig ist". Doch wann wird ein Kind "erziehungsfähig"? Bei diesem Thema herrscht große Verwirrung. Wer die Schriften der Rischonim (die größten Rabbiner vor etwa 600-1000 Jahren) studiert, wird dabei viele Ansichten, manche einander widersprechend, auftun. Die Frage der Erziehungsreife lässt sich nicht formal beantworten, vielmehr bezieht sie sich auf die Qualität der Erziehung, die wir unseren Kindern nach den talmudischen Weisen angedeien lassen sollen. Die Erziehung eines Zweijährigen gleicht nicht der Erziehung eines acht- bis neunjährigen Kindes. Das sind zwei verschiedene Erziehungsmethoden. Die Hauptfrage, die es zu klären gilt, lautet: Hängt die Erziehung zur Ausübung der Gebote vom Verstehen des Kindes ab? Und wenn ja - welches Verstehen ist hier gefordert?

Wollen wir uns einen kurzen Überblick verschaffen: In Bezug auf Jom Kippur nennen die talmudischen Weisen ein Alter von 9-10 Jahren. Bezüglich der Laubhütte (Sukka) lautet deren Definition: "ein Kind, das seiner Mutter nicht mehr bedarf" (Mischna, S.28a). Was ist damit gemeint? Dazu nennen die Weisen zwei Ansichten: "Das seine Notdurft verrichtet und seine Mutter es nicht abzuwischen braucht", und "Das beim Erwachen nicht 'Mutter, Mutter' ruft" (Sukka 28b). Rabenu Nissim übersetzte diese Definitionen in eine genaue Altersangabe: "das seiner Mutter nicht mehr bedarf - ab 6 Jahren und darüber". In Bezug auf die Wallfahrt nach Jerusalem zu den Feiertagen stritten Bet Hillel und Bet Schammai: Nach der Schule Schammais ist ein Kind dazu verpflichtet, wenn es auf den Schultern seines Vaters reitend von Jerusalem auf den Tempelberg hinauf kann, wohingegen die Schule Hillels hält, dass es die Hand seines Vaters halten und so von Jerusalem zum Tempelberg hinauf kann (Mischna Chagiga 2a). Aus der Gemara und dem Raschikommentar ergibt sich nach Bet Schammai ein Alter von einem Jahr, nach Bet Hillel von zwei Jahren.

Wir haben nun drei verschiedene Definitionen für das Erziehungsalter zu den Geboten kennengelernt: Zwei, sechs und neun Jahre. Daraus entnahmen die Tossafisten und weitere Rischonim, dass es keine einheitliche "Gebotsreife" gebe, vielmehr hängt es vom jeweiligen Gebot ab wie auch von der individuellen Entwicklung des Kindes, wie es bei den Weisen heißt (Sukka 42a): "Ein Minderjähriger, der [den Feststrauß] zu schütteln versteht, ist zum Feststrauße verpflichtet; sich in das Zizitgewand [Tallit] zu hüllen, ist zum Zizitgebote verpflichtet; seine Tefillin zu behüten, dem muss sein Vater Tefillin kaufen; und wenn [das Kind] zu sprechen versteht, muss sein Vater ihn die Tora und das Schmalesen lehren". Folgendes schrieb der Tossafotkommentar (S.28b): "Zur Einübung herangewachsen, wie es allerorts heißt, bedeutet nicht überall dasselbe, sondern jeder nach seiner Weise". Ebenso schrieb Rabbiner Jomtov ben Awraham (Ritba): "Das Maß 'Minderjähriger, der zur Einübung heranwuchs' ist nicht überall gleich, sondern hängt vom Thema ab, in das er eingeführt werden soll".

So wie es kein einheitliches Anfangsalter für alle Gebote gibt, kann man auch nicht alle Kinder über den selben Kamm scheren. Jedes Kind gilt als "zur Einübung herangewachsen" entsprechend seiner persönlichen Entwicklung. Die Weisen betonen ausdrücklich die Rücksichtnahme auf die individuellen Gegebenheiten des Kindes. Obwohl nach Bet Schammai das Kind mit einem Jahr zur Wallfahrt bereit ist, brachte Channa Schmu'el erst nach Jerusalem, als er entwöhnt war (mit zwei Jahren), weil sie sah, dass er empfindlich war und die Strapazen des Weges schädlich für ihn werden könnten. 

Aus den obigen Definitionen entnahm unser Lehrer Rabbiner Scha'ul Israeli (zeitweilig Leiter der "Merkas Harav"-Jeschiwa in Jerusalem), dass der Beginn der Erziehung zur Gebotsausübung nicht vom Maße des Verstehens des Gebotsinhaltes abhängt: "Aus den obengenannten Beispielen über zur Einübung herangewachsen eines jeden Gebotes lernen wir, dass es nicht vom Maß des Verstehens der Gebotsbedeutung im Sinne der Aufsichnahme des himmlischen Joches abhängt, denn dann hätte sicher ein einheitliches Alter für alle Gebote bestimmt werden müssen, und dieses Alter müsste ziemlich hoch liegen, denn wer die Hand seines Vaters fassen kann, um zum Tempelberg hinaufzusteigen ist noch weit davon entfernt, die Heiligkeit des Ortes zu verstehen... und ebenso bei den anderen Geboten. Vielmehr hängt der Rang des zur Einübung herangewachsen ausschließlich von der Fähigkeit der korrekten praktischen Ausführung des Gebotes ab; beim Lulaw - ihn richtig zu schütteln, bei den Zizit - sich richtig darin einzuhüllen, bei der Wallfahrt - zu Fuß hinaufzusteigen". Worin besteht aber die Bedeutung der Erziehung zur Gebotsausübung, wenn das Kind nichts vom Inhalt der Gebote versteht? Damit werden wir uns im Folgenden beschäftigen.

Gestützt auf die Ansicht Raschis erklärte Rabbiner Israeli, es gebe eine weitere Stufe bei der Erziehung der Kinder zu den Geboten. Im Zusammenhang mit der Erziehung zum Schofarblasen und dem Megillat-Esther-Lesen erklärte Raschi, dass die Gebotseinübung mit 9-10 Jahren beginne, so wie es die Weisen bei Jom Kippur erklärten. Damit zog er die Verwunderung anderer Rischonim auf sich, die an die anderen obengenannten Beispiele erinnerten, wo das Erziehungsalter viel früher beginnt, und nur bezüglich des Fastens wurde ein höheres Alter festgesetzt. Rabbiner Israeli löste diese Frage mit der Erklärung, dass auch Raschi sicher zustimmte, dass die Erziehung eines Kindes zu Megilla und Schofar schon früher beginnt, wo es ums Zuhören geht. Raschi aber lernte aus der Feststellung, "Jeder ist zulässig, die Estherrolle vorzulesen" (Brachot 15a), dass auch ein Minderjähriger anderen pflichtbefreiend vorlesen kann. Dazu muss er aber verstehen, was er sagt, und das ist erst ab 9-10 Jahren der Fall. Daraus entnehmen wir, dass es zwei Stufen des zur Einübung herangewachsen gibt: 1.Eine niedrige Stufe, nämlich wenn das Kind zur praktischen Ausführung des Gebotes fähig ist, aber nocht nicht zum Verstehen seines Inhaltes als Dienst an G~tt und Erfüllung seiner Gebote, 2.eine fortgeschrittene Stufe, wenn das Kind bereits den Inhalt der Gebotsausübung versteht. Bei der ersten Stufe besteht allein die Pflicht des Erziehers in der Einübung der Gebote, und das Kind selber ist noch nicht zu verpflichten, weil es noch nichts davon versteht. In diesem Fall kann das Kind nicht für andere pflichtbefreiend das Gebot ausüben. Auf der zweiten Stufe, ab etwa 9 Jahren, wenn bereits ein Verstehen einsetzt, machten die Weisen das Kind bereits zum Gebot pflichtig, und darum kann es auch für andere das Gebot pflichtbefreiend ausüben. 

"Diese beiden Stufen bei der Erziehung zu den Geboten auf Anordnung der talmudischen Weisen verdeutlichen deren Auffassung von dem erzieherischen Einfluss der praktischen Ausführung auf das Kind während seiner Entwicklung, und seiner Vorbereitung auf die Aufsichnahme des Joches der Himmelsherrschaft, wenn es erwachsen wird. Die eine besteht in der frühzeitigen Erziehung - der Erziehung zur praktischen Ausführung einer Gebotshandlung - eine unterbewusste Erziehung, und zwar seitens des Einflusses aus der Tat an sich auf den sie Ausführenden, welcher diesem einen Geist von Heiligkeit und Reinheit einflößt. Die zweite besteht in der bewussten Erziehung, wenn das Kind bereits fähig ist, seine Taten zu verstehen, was ihm aufgrund seiner Erkenntniskraft und seines Verstandes die Bereitschaft vermittelt, die Gebote auszuführen und sich über das Erreichen dieser Zeit zu freuen". 
 

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