DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
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Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT MISCHPATIM
Nr. 653
26. Schwat 5768

Redaktion und Übersetzung der deutschen Ausgabe: R. Plaut
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AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was ist TOLERANZ wirklich?
Über die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das Gebot der Einwanderung nach Israel
Der Holocaust
DAS VOLK ISRAEL
Politik und Judentum
Die Tora und der Mensch
    oder "Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion "2000"- Israel und das Christentum
                          - Briefe der ehemaligen Oberrabbiner Israels
                          - Israelfreundliche Christen?
"Ich bin ein Palästinenser"
Die Sudeten von Palästina
König Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der Kampf um Israel
Wie man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn Erew Pessach auf Schabbat fällt

"Jerusalem Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim

AUF HEBRÄISCH:
"Schall und Ru'ach"
Kurze Vorträge von Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten Themen,
zum Zuhören online,
desgleichen auf Französich
 

Diese Woche in der Tora (Ex. 21,1 - 24,18):
Gesetze vom Umgang mit Sklaven, von den Schädigungen durch Mensch, Tier und Feuer, Diebstahl, Leihe, Hütung, Leihe, Wucher, Gerichtsbarkeit, Schabbat u.v.a.m. G~tt verspricht Segnungen und Hilfe bei der Eroberung des Landes Israel, wenn die Gebote eingehalten werden; das Volk verspricht die Einhaltung der Gebote, und sie zu erlernen; Moscheh steigt auf den Berg Sinai, um die Gesetzestafeln zu erhalten.
 
 
 
 
Am Schabbes-Tisch...

Mit beschränkter Haftung

Rav Asri'el Ari'el
Ortsrabbiner der Siedlung "Ateret"

Der Wochenabschnitt Mischpatim ist voll von Gesetzen zu Schädigungen am Eigentum "...durch den Ochsen, durch die Grube, durch die Abweidung und durch das Feuer" (Beginn des Talmudtraktates Baba kama, nach Ex. Kap. 21+22). Ebenso der Mensch als Schädiger, jemand, der seinen Nächsten verletzt. Ein kurzes Nachforschen in unserem Wochenabschnitt offenbart allerdings ein überraschendes Ergebnis: Die Verantwortung des Schädigers ist ziemlich beschränkt. Bei den Schädigungen durch eine Grube bestimmten die talmudischen Weisen, dass Schadenersatz nur für Schäden an Tieren zu leisten ist, aber nicht für anderes Eigentum. "Ochse, aber nicht Mensch (der getötet wurde, da in diesem Fall der Grubengräber von Zahlung frei ist), Esel, aber nicht Geräte" (Baba kama 28b, Ex. 21,33). Bei einem unbescholtenen Ochsen, der mit seinen Hörnern stieß, muss nur der halbe Schaden gezahlt werden, zudem beschränkt auf den Wert dieses Ochsen. Für Schäden, die Haustiere durch Verzehr oder ihren Gang auf öffentlichem Gebiet anrichten, ist der Eigentümer überhaupt haftungsfrei. Wer durch Feuer andere schädigt, braucht "Verborgenes" nicht zu ersetzen, d.h. Dinge, die von außen nicht erkennbar sind und sich üblicherweise nicht an dem Ort befinden, wo sie verbrannten. Wer einen Gegenstand ausborgt und deshalb für jedweden Schaden daran voll haftbar ist, braucht nichts zu zahlen, wenn "der Eigentümer dabei ist". Über allem kommt die Befreiung von Ersatzleistung für indirekt verursachte Schäden, wobei es zwar eine gewisse Einschränkung gibt, die aber immer noch reichlich ungedeckt lässt. Aus diesem Grunde ist jemand, der seinem Nächsten eine Verletzung zufügt, nur für die folgenden fünf Dinge haftbar: "Entschädigung, Schmerzensgeld, Kurgeld, Versäumnisgeld, Beschämungsgeld" (siehe Baba kama 4b). Ein kurzer Vergleich mit dem Leistungsumfang einer Versicherungsgesellschaft für jemanden, der bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kam, ergibt eine wesentlich geringere Zahlungspflicht nach der Halacha, die nur direkte Schäden abdeckt.

Für jedes der hier genannten Beispiele gibt es eine besondere Erklärung, die die Torakommentatoren erwähnen (siehe z.B. den Kommentar von Rabbiner Samson Raphael Hirsch zu unserer Parascha). Wir wollen uns hier allerdings mit der gundsätzlichen Seite befassen. Zuerst stellen wir fest, dass viele von den genannten Erleichterungen nicht bezeugen, dass keine moralische Pflicht zur Leistung vollen Schadenersatzes besteht, sondern nur, dass das Rabbinatsgericht nicht dazu verurteilt. So finden wir im Talmud eine lange Liste von indirekten Schädigungen, für die man "beim menschlichen Gerichte frei und beim himmlischen Gerichte schuldig" ist (Baba kama 55/56). Dieses Prinzip erklärt der "Or Hachajim"-Kommentar zu unserer Parascha: "Du musst wissen, dass die irdischen Richter nicht über alle Zahlungspflichten richten, sondern nur über wenige von vielen, und über alle Rechtsfälle richtet der Richter aller Erde in Gerechtigkeit. Und wer will behaupten, dass der Schädiger des Eigentums seines Nächsten, aber in dessen Anwesenheit (=Befreiung von Schadenersatz, s.o.), nicht vom Richter gerichtet wird, so wie er viele richtet, die beim menschlichen Gerichte frei, aber beim himmlischen Gerichte schuldig sind...?" (zu Ex. 22,14).

Wenn es demnach auch ein rechtliches Problem darstellt, Schadenersatz zu erhalten, wenn jemandem auf der Straße Nägel und Schrauben aus der Hand fielen und den dort fahrenden Autos Reifenpannen verursachte (denn ein Auto ist kein Haustier, sondern "Gerät", und wir lernten: Ochse, aber nicht Mensch, Esel, aber nicht Geräte), so bedeutet das nicht, dass er vollkommen frei ist, vielmehr muss er nach dem "himmlischen Gerichte" vollen Schadenersatz leisten. 

Obwohl die Angelegenheit durch die Erklärung des "Or Hachajim" etwas an Schärfe verlor, müssen wir dennoch fragen: Warum beschränkte die Tora die Haftpflicht des Schädigers? Warum verpflichtete sie ihn nicht zur vollen Zahlung aller Schäden, sowohl der direkten als auch der indirekten, wie es in weltlichen Rechtssystemen üblich ist?

Anscheinend will uns die Tora ein besonderes Grundprinzip vermitteln. Im Allgemeinen hält die Tora jeden Juden zur Übernahme persönlicher Verantwortung an. Der Glaube an eine weitreichende Entscheidungsfreiheit belegt ihn mit einer moralischen Verantwortung für jede Tat und jede Unterlassung, ohne sich hinter Ausreden von Unvermögen verstecken zu können. Die Verantwortung für die Leistung von Schadenersatz verpflichtet ihn gegenüber seinen Mitmenschen bis hin zu der Feststellung, dass "der Mensch stets als verwarnt [und nicht als unbescholten] gilt, ob unvorsätzlich oder vorsätzlich, ob wachend oder schlafend" (Mischna, Baba kama 26a). Der Mensch ist selber für seinen Lebensunterhalt verantwortlich, und es ist verboten, diese Last auf die Öffentlichkeit abzuwälzen. Das Gebot zu mildtätigen Gaben wird in der Tora mit Absicht als Anleihe formuliert: "Wenn du Geld leihest meinem Volke, dem Armen bei dir.." (Ex. 22,24) - um den Armen zur Übernahme von Verantwortung für sein Leben und zu beruflicher Initiative zu ermuntern, und nicht seine Hand nach Geschenken auszustrecken. 

Die Beschränkung der Haftpflicht des Schädigers, der an dem entstandenen Schaden schuld war, verdeutlicht dem Geschädigten seinen eigenen Anteil an der Verantwortung. Jemand kann nicht einen Karton Gurken auf die Straße stellen und sich hinterher beschweren, wenn die Kuh seines Nachbarn alles auffraß. Wer auf öffentlichem Gebiete fährt, kann nicht die ganze Verantwortung für etwaige Schäden den anderen Verkehrsteilnehmern zuschieben. Er muss Verantwortung für sein Leben übernehmen, für seine Gesundheit und sein Eigentum, und er muss auch berücksichtigen, dass um ihn herum Menschen leben, die nicht immer genug aufpassen. Wenn ein Mensch großzügig von der Versicherung bei einem Verkehrsunfall entschädigt wird, ermuntert ihn das nicht gerade zu mehr Verantwortlichkeit. Eine Situation, wo Arbeitgeber, Betreiber von Vergnügungsstätten und öffentliche Körperschaften volle rechtliche Verantwortung für alles tragen, was einem Menschen auf ihrem Gebiet zustößt, verleitet die dort Angestellten, Eltern oder Passanten zu unvorsichtigem Verhalten, weil eine allumfassende Pflicht zum Schutz vor Gefahren auf den Schultern von Anderen ruht. Die heute bestehende Krankenversicherung (und daneben die Zahlung von Krankengeld vom Arbeitgeber) ermuntert die Leute nicht unbedingt zur peniblen Beachtung eines gesunden Lebensstils. Stellen wir uns einmal ein Land vor, in dem jeder Beteiligte an einem Verkehrsunfall einen großen Teil des Körper- und Sachschadens aus eigener Tasche bezahlen muss. Würde man dort nicht wesentlich vorsichtiger fahren? Und was würde in einem Land geschehen, das vollständig auf Verkehrspolizei verzichtete und jeder Verkehrsteilnehmer mit einer Unmenge Verkehrssündern rechnen müsste, die keiner Kontrolle unterliegen? Würde man dort nicht besonders umsichtig fahren?

Ich will hier keine Empfehlungen an die Gesetzgeber oder an die Versicherungen verteilen, sondern nur die verdeckte Botschaft der Tora hervor heben: Jeder Mensch muss vorsichtig und verantwortungsbewusst handeln. Und obwohl das Gebot nur zur Vorsicht ermahnt, andere nicht zu schädigen, trägt er dennoch auch die Verantwortung, sich selbst vor Schaden zu schützen.
 
 
HaRav Engelmann

Winter

Rav Lior Engelmann 
Rabbiner an der Jeschiwa Ateret Kohanim/Jeruschalajim

Winterszeit - Im Winter scheint alles in sich selbst einzukehren. Das Leben schaltet auf Winterbetrieb um, langsamer, ruhiger. Man geht weniger aus dem Haus, die Stunden des Tageslichts sind kürzer. Der Regen und die Kälte überhäufen uns mit dicken Schichten Kleidung, die uns vor der Feuchtigkeit schützen und vor den Blicken des Auges verbergen, die den Schwerpunkt von außen nach innen verlagern, von der äußerlichen Erscheinung zur innerlichen Betrachtung. Irrtümlich scheint es, als ob bloß das Wetter den Lebensschwerpunkt von draußen nach drinnen verschiebt, doch ist dieser Vorgang in Wirklichkeit auf den Herrn der Welt zurückzuführen: "Fortan, alle Tage der Erde, sollen Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter, und Tag und Nacht nicht gestört sein" (Gen. 8,22). Das ist ein ehernes Gesetz, dem der Herr der Welt seine Schöpfung unterworfen hat. Demzufolge braucht die Welt den Winter, und nicht nur in praktischer Hinsicht, wegen des Regens, der die Erde tränkt. Die Welt braucht den Winter mit seinen langen Nächten, die Welt möchte etwas in sich kehren, bevor sie dem Auge der Sonne ausgesetzt wird. Der Mensch (adam), der nach der Erde (adama) benannt ist, rettet sich genau wie sie an die Tränke des Lebenselixiers, nimmt Tora auf, vertieft sich ins Innerste seiner Seele, um jenen besonderen Buchstaben zu finden, den er dem Pergament der Welt zufügen soll.

Dieses Jahr ist ein Schaltjahr (schana me'uberet, wörtl.: ein schwangeres Jahr). Man könnte kaum eine genauere Bezeichnung für die Bestimmung dieses Jahres erfinden. Ein "schwangeres" Jahr, wie eine schwangere Frau, deren Körper eine Verlangsamung des Lebensrhythmus erbittet, anhalten, um zu schaffen, etwas in sich zu gehen, um neues Leben in die Welt zu bringen, so wie diese Schwangere, die sich mit ihrem ganzen Wesen dem Herrn der Welt anschließt, der jeden Tag das Schöpfungswerk erneuert. Dem Kind in ihrem Schoße wird der Segen zuteil, der auf allem vor den Blicken Verborgenen ruht, entwickelt sich im Geheimen, bis es würdig ist, auf der Welt zu erscheinen.

Die "Schwangerschaft" des Jahres äußert sich in der Hinzufügung eines Wintermonats, ein ganzer Monat wird den Monaten des Winters angehängt, als ob wir dreißig zusätzliche Tage der Verborgenheit und der Erneuerung nötig hätten, die der Mensch für sich selbst und gegenüber seinem Schöpfer braucht. Ein zusätzlicher Monat zur Reife vor dem Frühling. 

Wir lieben die Sonne, möchten im Leben wirken, und gerade deswegen dürsten wir nach dem Geschenk des Himmels, das der Winter in sich birgt: "Der den Himmel bedeckt mit Wolken, der Erde Regen bereitet - dadurch bringt er einen neuen Tropfen herunter dem sprießenden Körper" (Zidkat Hazadik §14; Psalm 147,8). Echte Erneuerung hängt vom Verständnis des besonderen Dienstes an G~tt während der Winterzeit ab. Nicht umsonst heißt der wichtigste Zeitabschnitt in der Welt der Jeschiwot "Winterzeit" (=Wintersemester). 

Die Feste des Winters - Der Winter wird von Dunst und Nebel begleitet, und man spürt nicht die Kraft des Sonnenlichtes. Der Winter ermöglicht uns, die Wirklichkeit mit innerem Licht zu erleuchten, anstelle des fühlbaren Sonnenlichtes. Die Feste des Winters, Chanukka und Purim, sind darin besonders, da sie den winter-spezifischen Dienst an G~tt zum Ausdruck bringen. Bei beiden Festen möchten wir "das Wunder bekannt machen". Genauer gesagt möchten wir zu einer Betrachtungsweise veranlassen, die die Werke G~ttes in seiner verborgenen Weltenführung aufspürt. Wir möchten in allen Ereignissen der Welt das "Wunder", die lenkende Hand G~ttes erkennen. An Chanukka weist das offenbare Wunder des Ölkruges auf das verdeckte Wunder des Krieges. An Purim liegt alles im Verborgenen, und gegenüber der Dunkelheit des Exils, die die Hand G~ttes unsichtbar macht, sehen wir plötzlich großes Licht. 

Wie es den Festen des Winters gut ansteht, geschieht die "Bekanntmachung des Wunders" von Chanukka auf sanfte Weise, mit einem kleinen Licht, das am Hauseingang aufgestellt wird. Der Winter schärft die spirituelle Gestaltwerdung des Hauses als Zentrum echter Kreativität, von dem das Licht in die Welt hinaus geht. An Purim flößen wir uns Wein ein, der dazu bestimmt ist, uns mit dem uns innewohnenden tieferen Geheimnis bekannt zu machen.

An beiden Festen fügen wir bei den Danksagungssegenssprüchen am Ende der Schmone-Esre das "Al-hanissim"-Gebet ("Für die Wunder...") ein. Mithilfe der Identifizierung der Ereignisse von Chanukka und Purim als Wunder erneuern wir in uns die Erkenntnis, dass unser ganzes Leben ein einziges Wunder ist, "..und deine Wunder, die uns täglich zuteil werden, und deine Wundertaten und Wohltaten zu jeder Zeit, abends, morgens und mittags" (Schmone-Esre). 

Winter-Tefillin   Eine halachische Regel besagt, dass man Gebote nicht überspringt; wenn sich die Gelegenheit zu einer Gebotsausübung bietet, soll man sie sogleich wahrnehmen und nicht verpassen. Eine Ausnahme zu dieser Regel bildet die Ordnung des Tefillin-Anlegens. Die Folge der ensprechenden Tora-Verse bestimmt, dass man zunächst die Gebetsriemen des Armes (Tefillin-schel-jad) und dann die des Kopfes (Tefillin-schel-rosch) anlegt, und das gilt auch in dem Fall, wenn man zuerst die Tefillin für den Kopf aus der Tasche genommen hatte. Vielmehr bedecke man sie und lege zuerst die Tefillin des Armes an.

In den Tefillin des Armes heißt es: "zu einem Zeichen auf deiner Hand", sie werden am Oberarm gegenüber dem Herzen angelegt, und man darf sie bedecken. Sie brauchen nicht für alle sichtbar zu sein, und sie symbolisieren die vor den Augen verborgene Verbindung ihres Trägers mit seinem G~tt. Das ist eine private Verbindung, eine stille Begegnung, die an einem unbeobachteten Orte stattfindet. Die Tefillin des Kopfes hingegen sollen in aller Offenheit und Öffentlichheit die Verbindung des Menschen mit seinem Schöpfer demonstrieren, zwischen Israel und ihrem himmlischen Vater, "und alle Völker der Erde werden sehen, dass der Name des Ewigen genannt ist über dich, und werden sich vor dir fürchten" (Dt. 28,10) - das sind die Tefillin des Kopfes. Rabbi Zadok Hakohen aus Lublin sagte es wie folgt: "An seiner Hand zum Zeichen für sich selbst, und auf dem Kopf zum Zeichen für alle Völker" (Zidkat Hazadik §6).

Es ist darum nicht verwunderlich, wenn man die Tefillin des Kopfes niemals den Tefillin des Armes vorzieht. Bevor der Mensch sein eigenes, inneres Verhältnis zu G~tt aufgebaut hat, bevor er die verborgenen Tefillin angelegt hat, kann er nicht die Kopf-Tefillin anlegen, deren ganzes Wesen in der öffentlichen Bekanntmachung liegt, der Enthüllung von allem, was verborgen aufgebaut wurde. In diesem Sinne bedeuten die Tefillin schel-jad den Dienst an G~tt für den Winter, und die Tefillin schel-rosch, die ihnen folgen, zeigen im Licht der Sonne die Früchte der Erneuerung, die dem Menschen im Winter zuteil wurde. Der Winter geht dem Sommer voran wie das Schweigen dem Reden. Je tiefer das Schweigen, desto reichhaltiger die folgende Rede.
 
 

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