DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
Betrachtungen zum Wochenabschnitt
Redaktion und Übersetzung der deutschen
Ausgabe: R. Plaut
AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
"Jerusalem
Reclamation Project"
AUF HEBRÄISCH:
Diese Woche in
der Tora (Lev. 21,1-24,23):
Einen guten Teil unseres Wochenabschnittes nimmt die Beschreibung von für den Opferdienst disqualifizierenden Körperfehlern bei Opfertier und opferndem Priester ein, wobei noch weitere Körperfehler eingehend spezifiziert werden. Wer darüberhinaus das von Maimonides zusammengestellte "Buch der Gebote" konsultiert, wird feststellen, daß sich mit diesem Thema nicht weniger als zehn Ge- und Verbote beschäftigen, die, auf einen Nenner gebracht, körperliche Vollkommenheit und Fehllosigkeit sowohl vom Opfer als auch vom Opfernden verlangen. Diese Geschichte bedarf allerdings näherer Erläuterung: Macht etwa ein winziger Körperfehler des mit dem Opferdienst betrauten Priesters diesen in den Augen G~ttes zu einer makelbehafteten Persönlichkeit?! Heißt es doch: "..denn der Mensch sieht nach den Augen, aber der Ewige siehet nach dem Herzen" (Schmu'el I, 16,7)! Laufen wir nicht Gefahr, die Moral dieser Parscha als eine Abfuhr an Körperbehinderte zu interpretieren, als ob sie spirituell weniger wert wären als andere, und ihr Schicksal in Bann und gesellschaftlicher Isolation besteht? Der Prophet Maleachi hatte sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und führte Gründe für die Abweisung des Makelbehafteten an, wobei er einen Vergleich zwischen einer Gabe an den Herrscher und einer Gabe an G~tt anstellte: "..bringe es doch deinem Landpfleger, ob er dich gnädig annimmt, oder ob er dich freundlich aufnimmt.." (1,8). Doch muß dieser Vergleich selber noch genauer unter die Lupe genommen werden. Kann man wirklich G~tt diegleiche Oberflächlichkeit bei der Bevorzugung der einen oder der anderen Gabe wie einem Herrscher aus Fleisch und Blut zusprechen, dessen trüber Blick leicht vom besonderen äußerlichen Glanze einer Gabe beeindruckt wird, und dem kein anderer Weg zur Prüfung der tieferen Absicht des Spenders offensteht? In den Worten der talmudischen Weisen findet sich nämlich eine entgegengesetzte Beziehung zum Thema der Disqualifikation durch körperlichen Makel, die unsere Auffassung über das Verhältnis zu Körperbehinderungen und Schwerbeschädigten ausgleicht. In ihrer Interpretation des Verses zum reumütigen Umkehrer, "ein gebrochenes, zerknirschtes Herz, G~tt, verschmähest du nicht" (Psalm 51,19) sehen sie im gebrochenen Herzen eine Art Körperfehler, einen Makel, der den Betreffenden allerdings nicht disqualifiziert, sondern im Gegenteil seinen Dienst auf eine höhere Stufe erhebt - "alles, was ein Tier disqualifiziert, ist bei einem Menschen erlaubt" (Wajikra raba §7). Zweifelsohne lehrt diese Formulierung, daß der Makel nicht auf eine wesenswichtige Schwäche des Betreffenden hindeutet, sondern ihn lediglich von genau umgrenzten Bereichen wie z.B. des Opferdienstes ausschließt. Aus welchem Grund? Weil der Opferdienst eine vollkommene Hingabe zu G~tt ausdrücken soll, wobei alle Aspekte des Menschen voll zur Geltung kommen müssen, selbst die äußerlichsten und materiellsten Aspekte. In den Augen des Menschen nämlich könnte ein Kompromiß bezüglich körperlicher Mängel zu Nachlässigkeit bei der von ihm verlangten Anstrengung führen, keine Kompromisse bezüglich spiritueller Mängel einzugehen. Um nun zu betonen, daß eine Annäherung an G~tt vom Streben des Menschen nach Vollkommenheit abhängt, bleibt keine andere Wahl, als alles zu disqualifizieren, was in dessen Augen als Abstrich von dieser absoluten Bestrebung ausgelegt werden könnte. Tatsächlich ist der Priesterdienst nicht der einzige Bereich, von dem der Makelbehaftete ausgeschlossen ist. Entsprechend gilt bei den Regelungen für das Sanhedrin, den obersten Gerichtshof, daß ein Makelbehafteter nicht als Richter dienen kann, wie die Weisen aus dem Vers "Alles an dir ist schön, meine Traute, und kein Fehl ist an dir" (Hohelied 4,7) lernten - "ebenso muß das Gericht frei von jedem Leibesfehler sein" (Jewamot 101a/b). Darüberhinaus zählten die Weisen noch weitere körperliche Eigenschaften auf, die ein Kandidat für das Sanhedrin vorweisen muß, wie z.B. eine imposante Erscheinung (Sanhedrin 17a). Rabenu Nissim erwähnte dazu in seinen Erklärungen einen weiteren Bereich, in dem eine beeindruckende und vollkommene äußerliche Erscheinung gefordert ist, nämlich die Prophetie. So lassen sich auch die Worte der talmudischen Weisen dem einfachen Sinne nach verstehen: "Die Göttlichkeit ruhe nur auf einem, der weise, kräftig, reich und hochgewachsen ist" (Schabbat 92a), d.h. eine respektgebietende äußerliche Erscheinung, die durch Vollkommenheit des Charakters abgerundet wird. Er betonte besonders, daß der Prophet wegen seiner heiklen Stellung im Rampenlicht der Öffentlichkeit alle diese Eigenschaften braucht, wie z.B. bei der Ermahnung der politischen Führung, und nicht selten hat er sich mit allerlei Schmähungen gegen seine Person und gegen seine Aufgabe auseinanderzusetzen, oder sogar mit Todesdrohungen, wie wir bei einigen Propheten finden. Darum muß sich der Prophet von Anbeginn seiner Berufung auf derlei vorhersehbare Opposition einstellen und sich eine Erscheinung zulegen, die bei der Öffentlichkeit Ehrfurcht auslöst. Abschließend wollen
wir festhalten, daß es auf unsere Einstellung dem Makel gegenüber
ankommt. Wenn er unangenehm auffällt, müssen wir uns dessen bewußt
sein und können eine solche Person nicht dort aufstellen, wo sie vollkommene
Göttlichkeit repräsentieren soll. Gleichzeitig aber müssen
wir uns den ins Innere vordringenden Blick angewöhnen, der die kleinen
menschlichen Fehler korrigiert, im Sinne von "Nichts ist vollkommener als
ein gebrochenes Herz".
Frage: Ich habe gehört, ein Professor habe behauptet, die Erlaubnis, eine Nebenfrau (pilegesch) zu halten, gelte auch heute, und zwar für jedermann, d.h., ein Mann darf mit einer Frau ohne formale Eheschließung (Kiduschin) zusammenleben, unter der Bedingung, daß sie zu den vorgeschriebenen Zeiten in einer Mikve untertaucht. Das würde die Probleme vieler unverheirateter Männer und Frauen lösen, die keinen anderen Weg zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse finden. Ferner behauptete er, die Rabbiner würden diese Erlaubnis vor der Öffentlichkeit verheimlichen. Antwort: Zuerst sei Ihnen gesagt, Rabbiner verheimlichen gar nichts. Es gibt keine Geheimnisse. Alle Bücher sind allen zugänglich. Jedes kleine Kind lernt im Religionsunterricht in der Bibelstunde, daß die Könige Nebenfrauen halten durften. Sie lernen auch die Geschichte von der "Nebenfrau bei Give'a" (Richter 19.Kap.), und daß es sich dabei um ein Verbot, eine Sünde und eine Sittenlosigkeit handelte, nur daß in jenen Tagen eben auch gewöhnliche Leute und nicht nur Könige Nebenfrauen hielten, denn "ein jeglicher tat, was recht war in seinen Augen" (Richter 21,25). Und die Behauptung, Rabbiner würden diese Information verheimlichen, ist ganz unmöglich, denn wo hat denn dieser Professor seine Weisheit her?! Natürlich von den talmudischen Weisen - ein Zeichen, daß sie das nicht verheimlichten, obwohl, um der Wahrheit die Ehre zu geben, wenn sie es hätten verheimlichen wollen, wäre es ihnen erlaubt gewesen, denn in manchen Situationen "ist es die Ehre G~ttes, Dinge zu verbergen" (Sprüche 25,2). Dieser Professor glaubt zwar, Amerika entdeckt zu haben, in Wirklichkeit aber findet sich dieses Thema in den wichtigsten Büchern, den bekanntesten und den jedermann leicht zugänglichen, so wie im Gesetzeskodex des Maimonides samt den dort abgedruckten Begleitkommentaren, und im Schulchan Aruch und dessen Begleitkommentaren. Wer diese Werke aufschlägt, wird dort die rabbinische Diskussion des Gesetzes vorfinden, ebenso wie die endgültige Entscheidung zum Verbot, wegen "es soll keine feile Dirne sein von den Töchtern Israels" (Dt. 23,18), d.h. Prostituierte. Es stimmt schon, daß ein einzelner Rabbiner in jüngerer Zeit, nämlich Rabbiner Jakob Emden, in dieser Sache eine Erlaubnis für möglich hielt, er war damit allerdings der Einzige auf weiter Flur, und nicht nur das, er machte die Erlaubnis auch von einigen Bedingungen abhängig: Erstens, erlaubte Dinge, über die andere ein Verbot aussprachen, seien verboten. Und bekanntlich haben alle anderen Rabbiner diese Sache verboten. Zweitens muß eine Sache verboten werden, die sich zu einem allgemeinen Stolperstein entwickeln kann. Nun braucht man sich hierbei nicht lange auszumalen, welch katastrophale Sittenlosigkeit aus so einer Erlaubnis resultieren würde. Drittens schrieb er: "Ich will nicht, daß sich irgendjemand auf meine Erlaubnis stützt, außer bei Zustimmung durch die rabbinischen Größen der Generation". Nun stimmten ihm die rabbinischen Größen aber nicht zu, und seitdem sind zweihundert Jahre vergangenen, und die rabbinischen Größen stimmen immer noch nicht zu. Es gibt aber Ausnahmefälle, wie zum Beispiel bei einem Mann, dessen Frau lange Jahre in der Ferne weilte und er nach den Landesgesetzen keine Scheidung durchführen durfte (Responsen Ta'alumot Lev, III §32). Wir wissen doch, wie es in der Realität aussieht, wieviele Nichtreligiöse ein von jeglicher Sittlichkeit abgekoppeltes Leben führen - und jetzt kommen ein paar Religiöse und wollen es ihnen in der Unzucht gleichtun, als ob die Tora das erlaube; im Gegenteil, je mehr jemand Tora lernt, desto sittlicher und reiner sollte doch seine Lebensführung werden. Mit dieser Regelung aber könnte jeder Religiöse ganz unbekümmert ein haltloses Leben führen und seine jeweilige Freundin als seine "Nebenfrau" deklarieren; "und es werde das Land voller Unzucht" (Lev. 19,29). Ich wundere mich über diesen widerlichen Vorschlag: wo bleibt denn dabei die Würde der Kinder Israels? Welches Mädchen würde dem dubiosen Titel "Pilegesch"/"Nebenfrau" zustimmen und nach einem solchen Eheleben zweiter Klasse wie ein abgenutzter Gebrauchsgegenstand verbleiben, mit einem Brandzeichen auf der Seele, nachdem man sie wie eine ausgepreßte Zitrone auf den Müll geworfen hat? Und was die Behauptung betrifft,
der böse Trieb plage all diese ledigen Männer und Frauen - so
ist uns das auch schon aufgefallen, und dieses Problem ist auch gar nicht
neu, denn so hat G~tt den Menschen geschaffen. "Ich habe den bösen
Trieb geschaffen, und ihm als Heilmittel die Tora" (Kiduschin 30b). G~tt
will, daß der Mensch seinen Trieb überwindet. Das ist seine
Hauptaufgabe auf Erden. G~tt will, daß wir unser Haus in Heiligkeit
bauen, und nicht ohne Grund heißt die Eheschließung "Kiduschin"
(Heiligung) - "ihr aber sollt mir sein ein Königreich von Priestern
und ein heiliges Volk" (Ex. 19,6).
Weitere Kommentare
von Rabbiner Schlomo Aviner zu aktuellen Themen auf hebräisch
im Internet (audio/online):
Radio "Reschet Moreschet" -
Desgleichen Radio "Kol-Chai", Di.
23.00-24.00,
MACHON MEIR
SPENDEN
Lichterzünden/Schabbatausgang
in:
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