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DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN
IN ISRAEL
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Anschrift: Sderot Hame'iri 2, Kirjat Mosche
IL - 91032 Jerusalem ISRAEL
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Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT KI-TEZE
Nr. 530
13. Elul 5765
Redaktion und Übersetzung der deutschen
Ausgabe: R. Plaut
Telefax: (+972 2) 6519 780
e-mail: kimizion@012.net.il
separate Homepage:
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-Archiv der
"Betrachtungen"
-Kostenloser Antwortservice "Frag'
den Rabbi" auf deutsch
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als die Machon-Meir-Seite
AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was
ist TOLERANZ wirklich?
Über
die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das
Gebot der Einwanderung nach Israel
Der
Holocaust
DAS
VOLK ISRAEL
Politik
und Judentum
Die
Tora und der Mensch
oder
"Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die
Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion
"2000"-
Israel und das Christentum
- Briefe der ehemaligen Oberrabbiner
Israels
- Israelfreundliche Christen?
"Ich
bin ein Palästinenser"
Die
Sudeten von Palästina
König
Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der
Kampf um Israel
Wie
man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn
Erew Pessach auf Schabbat fällt
"Jerusalem
Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals
jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim
AUF HEBRÄISCH:
"Schall
und Ru'ach"
Kurze Vorträge von
Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten
Themen,
zum Zuhören
online,
desgleichen auf Französich
Diese Woche in der Tora (Dt. 21,10-25,19):
Die Kriegsbraut, geliebte und gehaßte
Frau, ungehorsamer
Sohn, Fundsachen, Dachgeländer, div.
Eherecht, Verhältnis zu
Nachbarvölkern, Entlohnung, Zinsen,
Pfand, Schwagerehe,
Ehefrau greift in Streit ein, korrekte
Gewichte, gedenke Amalek.
| Am
Schabbes-Tisch...
Schrei in der
Stadt
Rav Asri'el Ari'el
Ortsrabbiner der Siedlung "Ateret" |
Es kann manchmal vorkommen,
daß ein Jude zwangsweise an
einer Übertretung beteiligt
ist. Er ist an dieser Sünde in keiner
Weise interessiert, doch
ein anderer Mensch zwingt ihn, die
verbotene Tat gegen seinen
Willen auszuführen. Welche
Anleitung die Tora für
so eine Situation parat hat, lernen wir aus
dem leidvollen Abschnitt
der "verlobten Jungfrau". [Die in der
Tora erwähnte Verlobung
bedeutet rechtlich bereits eine
vollgültige Eheschließung].
Die Tora unterscheidet zwei Fälle,
nämlich ob der Angriff
in der Stadt oder auf dem freien Felde
erfolgte. Wenn die Verlobte
in der Stadt angegriffen wurde, ist
sie der Steinigung schuldig.
Und warum? "Weil sie nicht um
Hilfe geschrieen hat" (Dt.
22,24), wobei ihr Schweigen als
Zustimmung zur Sünde
verstanden wird. Wenn ihr allerdings auf
dem Felde Gewalt angetan
wurde, ist sie frei von jeder Strafe.
"Aber dem Mädchen tue
nichts; an dem Mädchen ist keine
Todsünde;... denn auf
dem Felde hat er sie gefunden; das
verlobte Mädchen hat
geschrieen, aber es stand ihr niemand
bei" (Dt. 22,26-27).
Nach den talmudischen Weisen
besteht kein so wesentlicher
Unterschied zwischen "Stadt"
und "Feld". In beiden Fällen wird
keine Strafe ohne felsenfeste
Beweise verhängt, daß die Tat mit
ihrer Zustimmung und nicht
gegen ihren Willen, absichtlich oder
irrtümlich, erfolgte.
Der Unterschied tritt vielmehr in Grenzfällen
von Teilbeweisen zutage,
wenn der Zusammenhang mit dem
Ort des Geschehens einen
Beweis mehr oder weniger glaubhaft
macht. Für die Stadt
besteht demnach die grundsätzliche
Annahme, daß die Tat
nur bei Schweigen des Opfers
ausführbar ist, während
für das Feld die gundsätzliche
Annahme besagt, daß
die junge Frau alles ihr Mögliche zu ihrer
Rettung tat, letztendlich
aber überwältigt wurde.
Über die gesetzlichen
Feinheiten hinaus, wie sie von den
talmudischen Weisen vorgebracht
werden, läßt sich jedoch
auch eine prinzipielle Moralbotschaft
aus dem einfachen
Wortlaut der Verse herauslesen.
Hier lernen wir die Pflicht des
Hilferufens. Das
Hilferufen in der Stadt macht Sinn. An jedem
Ort und zu jeder Zeit, wo
eine Erfolgschance im Kampf gegen
die Nötigung zu einer
Übertretung existiert, besteht die Pflicht
zum Kampf und zum Hilferufen.
Wer sich zu schreien weigert,
obwohl ihn jemand hören
und zu Hilfe eilen könnte, wer sich zu
kämpfen weigert, obwohl
er eine Chance zu obsiegen hat - wird
automatisch zum Beteiligten
dieser Übertretung, wenn auch
passiv. Doch auch auf dem
Felde, wo niemand die Hilferufe
hören kann - auch dort
muß man die Stimme zum Schreien
erheben! Man darf sich nicht
ohne jede Gegenwehr und Protest
in eine Sünde verwickeln
lassen. Es kann nicht angehen, in
einer Weise zu handeln,
die nach innen oder außen, gegenüber
dem Gewalttäter oder
der Öffentlichkeit als Beteiligung, als
Zustimmung oder auch nur
als Abfinden mit der furchtbaren Tat
ausgelegt werden könnte.
Auch wenn man keine Kraft zu
siegen hat, besteht eine
moralische Pflicht zum Widerstand.
Wer keinen Widerstand leistet,
wird sich selbst einmal schwer
den Verzicht auf Kampf verzeihen,
daß er die Sünde mit solch
unerträglicher Leichtigkeit
ermöglichte. Gleichzeitig sind diese
Dinge der Entscheidung jedes
Einzelnen, je nach Zeit und Ort
überlassen. Die Richter,
oder das gesellschaftliche Umfeld,
können Niemanden verurteilen,
der in so eine Lage geriet,
solange nicht klar bewiesen
wurde, daß diese Sünde mit klarem
Verstand und aus freien
Stücken begangen wurde. Bei jedem
Zweifel müssen wir
den Menschen nach der Grundannahme der
Unschuld beurteilen und
voraussetzen, daß er sich mit allen
Seelenkräften gegen
die Sünde wehrte.
Zwischen den Zeilen der Toraverse
kristallisieren sich
Feinheiten dieser Regelungen
heraus. Wie weit geht die
Forderung der Tora an das
Opfer, den Angreifer abzuwehren,
der ihm sündhaftes
Verhalten aufzwingen will? Für Rabbiner
Moscheh ben Nachman (RaMbaN,
"Nachmanides", führender
Torakommentator aus der
Periode der Rischonim) bedeutet
"Hilferufen" nur ein Beispiel
für Widerstandsleistung; eine
andere Möglichkeit
wäre "wenn sie mit ihm ringt mit all ihrer
Kraft und weint und an seinen
Kleidern zerrt oder an seinen
Haaren, um sich ihm zu entwinden".
Dem einfachen Wortlaut
der Verse können wir
jedoch für den Fall entnehmen, in dem es
kein Entrinnen vor der Sünde
gibt und jeglicher Widerstand nur
zur Erfüllung der Torapflicht
nützt, daß vom Opfer nicht mehr
als nur Hilferufen gefordert
wird, das auf eindeutige Weise dem
Widerwillen Ausdruck verleiht,
auch wenn auf der Welt
nachdrücklichere Methoden
des Widerstandes existieren.
Darum braucht sich jener
Mensch keine Gewissensbisse zu
machen, weil er nicht mit
aller Kraft Widerstand leistete, wenn
er das Endergebnis unter
keinen Umständen hätte ändern
können.
Der Kommentar "Sfat Emet"
hebt die Dinge auf eine höhere
Ebene. Mit "Stadt" sind
Ort und Zeit gemeint, wenn die göttliche
Präsenz offen gegenwärtig
ist und der Mensch die G~ttesnähe
spürt, im Sinne von
"Nahe ist der Ewige allen, die ihn rufen,
allen, die ihn anrufen mit
Wahrheit" (Psalm 145,18).
Demgegenüber bedeutet
"Feld" Ort und Zeit, wenn sich der
Mensch entfernt von G~tt
fühlt bis hin zum Eindruck, daß
niemand sein Flehen hört.
"Auch wenn ich wehklage und
schreie - zugestopft ist
mein Gebet" (Klagelieder 3,8). Die Pflicht
zum Beten und Wehklagen
gen Himmel - entsprechend dem
Toragebot des Wehklagens
und Betens in schweren Zeiten -
besteht an jedem Ort und
zu jeder Zeit, sowohl in der "Stadt" als
auch auf dem "Felde", bis
es uns vergönnt sein wird, den "König
auf dem Felde" zu sehen.
Dann wird sich an uns, der
"jungfräulichen Verlobten
G~ttes", erfüllen: "sie hat geschrieen,
und es stand ihr jemand
bei", denn "auf wen sollten wir uns
verlassen? Auf unseren Vater
im Himmel" (Sota 49b, Mischna).
"Denn nicht lassen wird der
Ewige sein Volk, und sein Erbe
verläßt er nicht
" (Psalm 94,14), "Ewiger, hilf, der König erhöre
uns am Tage unseres Rufens"
(Psalm 20,10).
[Diese Zeilen wurden niedergeschrieben in Anerkennung
unserer Brüder und Schwestern, unseres eigen Fleisch
und
Blutes, der Vertriebenen aus dem Katif-Gebiet und dem
nördlichen Schomron, die in verantwortungsbewußtem
Kampfe
ihren Häusern entrissen wurden, die sich einerseits
nicht zu
Gewaltanwendung und Bruderhaß hinreißen ließen,
andererseits aber bitteren Protest und Wehklagen großen
Schmerzes äußern und sich durch Glauben und
Gebet,
Heldentum und Liebe auszeichnen].
| HaRav
Aviner
Weltlicher Staat
und G~ttesreich
Rav Schlomo Aviner
Oberrabbiner von Bet El und Rosch Jeschiwa
von "Ateret Kohanim" in der Jerusalemer Altstadt |
 |
Unserem Vorvater Awraham
wurde gesagt: "Und ich werde dich
zu einem großen Volke
machen" (Gen. 12,2). Ferner: "Ihr sollt
mir ein Königreich
von Priestern und ein heiliges Volk sein" (Ex.
19,6), "das Fundament G~ttes'
Thrones in der Welt" (Rabbiner
A.J.Kuk, Orot S.160).
Leider ist aber unser Staat
in den Augen Vieler ein säkularer
Staat wie alle anderen Staaten
auf der Welt. Darum halten die
Charedim von ihm
Abstand, die Nationalreligiösen verbleiben
unschlüssig, und nur
die Nichtreligiösen sind mit dem Zustand
zufrieden.
Seinerzeit hielt der große
Rabbiner Jizchak Reines, Gründer der
Misrachi-Bewegung, gerade
die nichtreligiöse Ausrichtung der
zionistischen Bewegung für
einen Ausdruck göttlicher
Vorsehung, denn als religiöse
Bewegung hätten sich die
Nichtreligiösen von
ihr und dem Lande des Lebens
ferngehalten. So aber nahmen
sie teil - und die Religiösen
würden sich schon später
anschließen.
Doch wie können sie
sich an einem Staatswesen beteiligen, das
einen vollkommen säkularen
Eindruck macht? Antwort: Wenn
sie das Geheimnis der Vorbereitung
und das Geheimnis der
Abstufung lernen, daß
in der Wirklichkeit alles seinen eigenen
Rhythmus hat und man nur
langsam vorgehen kann. So
verlangten alle Ältesten
Israels zur Zeit der Gründung des
Königtums (und Einsetzung
von Scha'ul): "Setze uns einen
König ein, der uns
Recht spreche, wie ihn alle Völker haben"
(Schmu'el I, 8,5). Scha'ul
war zwar ein frommer König, der Staat
aber hatte eine weltliche
Ausrichtung; schwere Krisen waren die
Folge. Die Lage änderte
sich erst mit dem Erscheinen Davids,
der das Königreich
G~ttes auf Erden einrichtete.
Doch auch die erste Stufe
des Königtums von Schaul war sehr
wichtig, jedenfalls im Vergleich
mit der Anarchie des "ein jeder
tat, was recht war in seinen
Augen". Einheit an sich ist bereits
ein großes Ideal,
ebenso die nationale Verantwortlichkeit. Nur
auf diesem Fundament läßt
sich die nächste Stufe, nämlich
G~ttes Reich auf Erden einrichten.
Das alles gilt für einen
rationalen Ausblick auf die Geschichte.
Wenn man aber den Maßstab
innerer, spiritueller Sphären
anlegt, versteht man, daß
das der israelitischen Nation
innewohnende Verlangen zur
Rückkehr in ihr Land und ihre
Heimat im Grunde auf eine
Sehnsucht nach G~tt
zurückzuführen
ist, ob bewußt oder unbewußt.
Wenn auch unser ganzer Weg
von Krisen begleitet wird, so
liegt das nicht unbedingt
an unserem Staat, sondern an unserer
Lebensrealität im weiteren
Sinne; letztendlich sind sie auf eine
Glaubenskrise zurückzuführen.
Diese Krise rührt nicht
etwa aus dem Zusammenbruch des
Idealismus, im Gegenteil:
unsere Generation dürstet nach
großen Idealen, und
weil sie keine vorfindet, wendet sie sich zu
Depression und Widerstand.
Unsere Generation verlangt
genaue Erklärungen
aller Geistesschätze, die wir ihr
übermitteln, doch diese
Erklärungen lassen auf sich warten, weil
man das Studium der tiefspirituellen
Quellen vernachlässigt hat.
Allerdings verbirgt sich
tief im Inneren der Generation eine
Sehnsucht nach G~tt, wie
die Seele im Körper, wie die
kommende Welt in dieser
Welt. Rabbiner A.J.Kuk erklärte, daß
die Sehnsucht der Nation
zur Rückkehr in ihr Land und ihre
Heimat in Wirlichkeit vom
Licht der [bußfertigen] Umkehr
enthält, nur daß
es von Trennwänden verdeckt wird (Orot
Hateschuwa). Die
uns gegenwärtige Erlösung entstammt aus
der innersten Seele der
israelitischen Gemeinschaft und nimmt
dort ihre endgültige
Form an.
Darum bleibt uns nichts anderes
als uns in Geduld zu fassen
und Lichter in der Nation
zu mehren, denn von ihnen geht die
Errettung aus.
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