DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
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Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT KI-TEZE
Nr. 530
13. Elul 5765

Redaktion und Übersetzung der deutschen Ausgabe: R. Plaut
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AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was ist TOLERANZ wirklich?
Über die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das Gebot der Einwanderung nach Israel
Der Holocaust
DAS VOLK ISRAEL
Politik und Judentum
Die Tora und der Mensch
    oder "Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion "2000"- Israel und das Christentum
                          - Briefe der ehemaligen Oberrabbiner Israels
                          - Israelfreundliche Christen?
"Ich bin ein Palästinenser"
Die Sudeten von Palästina
König Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der Kampf um Israel
Wie man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn Erew Pessach auf Schabbat fällt

"Jerusalem Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim

AUF HEBRÄISCH:
"Schall und Ru'ach"
Kurze Vorträge von Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten Themen,
zum Zuhören online,
desgleichen auf Französich
 

Diese Woche in der Tora (Dt. 21,10-25,19):
Die Kriegsbraut, geliebte und gehaßte Frau, ungehorsamer 
Sohn, Fundsachen, Dachgeländer, div. Eherecht, Verhältnis zu 
Nachbarvölkern, Entlohnung, Zinsen, Pfand, Schwagerehe, 
Ehefrau greift in Streit ein, korrekte Gewichte, gedenke Amalek.
 
 
 
Am Schabbes-Tisch...

Schrei in der Stadt

Rav Asri'el Ari'el
Ortsrabbiner der Siedlung "Ateret"

Es kann manchmal vorkommen, daß ein Jude zwangsweise an 
einer Übertretung beteiligt ist. Er ist an dieser Sünde in keiner 
Weise interessiert, doch ein anderer Mensch zwingt ihn, die 
verbotene Tat gegen seinen Willen auszuführen. Welche 
Anleitung die Tora für so eine Situation parat hat, lernen wir aus 
dem leidvollen Abschnitt der "verlobten Jungfrau". [Die in der 
Tora erwähnte Verlobung bedeutet rechtlich bereits eine 
vollgültige Eheschließung]. Die Tora unterscheidet zwei Fälle, 
nämlich ob der Angriff in der Stadt oder auf dem freien Felde 
erfolgte. Wenn die Verlobte in der Stadt angegriffen wurde, ist 
sie der Steinigung schuldig. Und warum? "Weil sie nicht um 
Hilfe geschrieen hat" (Dt. 22,24), wobei ihr Schweigen als 
Zustimmung zur Sünde verstanden wird. Wenn ihr allerdings auf 
dem Felde Gewalt angetan wurde, ist sie frei von jeder Strafe. 
"Aber dem Mädchen tue nichts; an dem Mädchen ist keine 
Todsünde;... denn auf dem Felde hat er sie gefunden; das 
verlobte Mädchen hat geschrieen, aber es stand ihr niemand 
bei" (Dt. 22,26-27). 

Nach den talmudischen Weisen besteht kein so wesentlicher 
Unterschied zwischen "Stadt" und "Feld". In beiden Fällen wird 
keine Strafe ohne felsenfeste Beweise verhängt, daß die Tat mit 
ihrer Zustimmung und nicht gegen ihren Willen, absichtlich oder 
irrtümlich, erfolgte. Der Unterschied tritt vielmehr in Grenzfällen 
von Teilbeweisen zutage, wenn der Zusammenhang mit dem 
Ort des Geschehens einen Beweis mehr oder weniger glaubhaft 
macht. Für die Stadt besteht demnach die grundsätzliche 
Annahme, daß die Tat nur bei Schweigen des Opfers 
ausführbar ist, während für das Feld die gundsätzliche 
Annahme besagt, daß die junge Frau alles ihr Mögliche zu ihrer 
Rettung tat, letztendlich aber überwältigt wurde.

Über die gesetzlichen Feinheiten hinaus, wie sie von den 
talmudischen Weisen vorgebracht werden, läßt sich jedoch 
auch eine prinzipielle Moralbotschaft aus dem einfachen 
Wortlaut der Verse herauslesen. Hier lernen wir die Pflicht des 
Hilferufens. Das Hilferufen in der Stadt macht Sinn. An jedem 
Ort und zu jeder Zeit, wo eine Erfolgschance im Kampf gegen 
die Nötigung zu einer Übertretung existiert, besteht die Pflicht 
zum Kampf und zum Hilferufen. Wer sich zu schreien weigert, 
obwohl ihn jemand hören und zu Hilfe eilen könnte, wer sich zu 
kämpfen weigert, obwohl er eine Chance zu obsiegen hat - wird 
automatisch zum Beteiligten dieser Übertretung, wenn auch 
passiv. Doch auch auf dem Felde, wo niemand die Hilferufe 
hören kann - auch dort muß man die Stimme zum Schreien 
erheben! Man darf sich nicht ohne jede Gegenwehr und Protest 
in eine Sünde verwickeln lassen. Es kann nicht angehen, in 
einer Weise zu handeln, die nach innen oder außen, gegenüber 
dem Gewalttäter oder der Öffentlichkeit als Beteiligung, als 
Zustimmung oder auch nur als Abfinden mit der furchtbaren Tat 
ausgelegt werden könnte. Auch wenn man keine Kraft zu 
siegen hat, besteht eine moralische Pflicht zum Widerstand. 
Wer keinen Widerstand leistet, wird sich selbst einmal schwer 
den Verzicht auf Kampf verzeihen, daß er die Sünde mit solch 
unerträglicher Leichtigkeit ermöglichte. Gleichzeitig sind diese 
Dinge der Entscheidung jedes Einzelnen, je nach Zeit und Ort 
überlassen. Die Richter, oder das gesellschaftliche Umfeld, 
können Niemanden verurteilen, der in so eine Lage geriet, 
solange nicht klar bewiesen wurde, daß diese Sünde mit klarem 
Verstand und aus freien Stücken begangen wurde. Bei jedem 
Zweifel müssen wir den Menschen nach der Grundannahme der 
Unschuld beurteilen und voraussetzen, daß er sich mit allen 
Seelenkräften gegen die Sünde wehrte.

Zwischen den Zeilen der Toraverse kristallisieren sich 
Feinheiten dieser Regelungen heraus. Wie weit geht die 
Forderung der Tora an das Opfer, den Angreifer abzuwehren, 
der ihm sündhaftes Verhalten aufzwingen will? Für Rabbiner 
Moscheh ben Nachman (RaMbaN, "Nachmanides", führender 
Torakommentator aus der Periode der Rischonim) bedeutet 
"Hilferufen" nur ein Beispiel für Widerstandsleistung; eine 
andere Möglichkeit wäre "wenn sie mit ihm ringt mit all ihrer 
Kraft und weint und an seinen Kleidern zerrt oder an seinen 
Haaren, um sich ihm zu entwinden". Dem einfachen Wortlaut 
der Verse können wir jedoch für den Fall entnehmen, in dem es 
kein Entrinnen vor der Sünde gibt und jeglicher Widerstand nur 
zur Erfüllung der Torapflicht nützt, daß vom Opfer nicht mehr 
als nur Hilferufen gefordert wird, das auf eindeutige Weise dem 
Widerwillen Ausdruck verleiht, auch wenn auf der Welt 
nachdrücklichere Methoden des Widerstandes existieren. 
Darum braucht sich jener Mensch keine Gewissensbisse zu 
machen, weil er nicht mit aller Kraft Widerstand leistete, wenn 
er das Endergebnis unter keinen Umständen hätte ändern 
können.

Der Kommentar "Sfat Emet" hebt die Dinge auf eine höhere 
Ebene. Mit "Stadt" sind Ort und Zeit gemeint, wenn die göttliche 
Präsenz offen gegenwärtig ist und der Mensch die G~ttesnähe 
spürt, im Sinne von "Nahe ist der Ewige allen, die ihn rufen, 
allen, die ihn anrufen mit Wahrheit" (Psalm 145,18). 
Demgegenüber bedeutet "Feld" Ort und Zeit, wenn sich der 
Mensch entfernt von G~tt fühlt bis hin zum Eindruck, daß 
niemand sein Flehen hört. "Auch wenn ich wehklage und 
schreie - zugestopft ist mein Gebet" (Klagelieder 3,8). Die Pflicht 
zum Beten und Wehklagen gen Himmel - entsprechend dem 
Toragebot des Wehklagens und Betens in schweren Zeiten - 
besteht an jedem Ort und zu jeder Zeit, sowohl in der "Stadt" als 
auch auf dem "Felde", bis es uns vergönnt sein wird, den "König 
auf dem Felde" zu sehen. Dann wird sich an uns, der 
"jungfräulichen Verlobten G~ttes", erfüllen: "sie hat geschrieen, 
und es stand ihr jemand bei", denn "auf wen sollten wir uns 
verlassen? Auf unseren Vater im Himmel" (Sota 49b, Mischna).

"Denn nicht lassen wird der Ewige sein Volk, und sein Erbe 
verläßt er nicht " (Psalm 94,14), "Ewiger, hilf, der König erhöre 
uns am Tage unseres Rufens" (Psalm 20,10).

[Diese Zeilen wurden niedergeschrieben in Anerkennung 
unserer Brüder und Schwestern, unseres eigen Fleisch und 
Blutes, der Vertriebenen aus dem Katif-Gebiet und dem 
nördlichen Schomron, die in verantwortungsbewußtem Kampfe 
ihren Häusern entrissen wurden, die sich einerseits nicht zu 
Gewaltanwendung und Bruderhaß hinreißen ließen, 
andererseits aber bitteren Protest und Wehklagen großen 
Schmerzes äußern und sich durch Glauben und Gebet, 
Heldentum und Liebe auszeichnen].
 
 
HaRav Aviner

Weltlicher Staat und G~ttesreich

Rav Schlomo Aviner
Oberrabbiner von Bet El und Rosch Jeschiwa von "Ateret Kohanim" in der Jerusalemer Altstadt

Unserem Vorvater Awraham wurde gesagt: "Und ich werde dich 
zu einem großen Volke machen" (Gen. 12,2). Ferner: "Ihr sollt 
mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein" (Ex. 
19,6), "das Fundament G~ttes' Thrones in der Welt" (Rabbiner 
A.J.Kuk, Orot S.160). 

Leider ist aber unser Staat in den Augen Vieler ein säkularer 
Staat wie alle anderen Staaten auf der Welt. Darum halten die 
Charedim von ihm Abstand, die Nationalreligiösen verbleiben 
unschlüssig, und nur die Nichtreligiösen sind mit dem Zustand 
zufrieden. 

Seinerzeit hielt der große Rabbiner Jizchak Reines, Gründer der 
Misrachi-Bewegung, gerade die nichtreligiöse Ausrichtung der 
zionistischen Bewegung für einen Ausdruck göttlicher 
Vorsehung, denn als religiöse Bewegung hätten sich die 
Nichtreligiösen von ihr und dem Lande des Lebens 
ferngehalten. So aber nahmen sie teil - und die Religiösen 
würden sich schon später anschließen.

Doch wie können sie sich an einem Staatswesen beteiligen, das 
einen vollkommen säkularen Eindruck macht? Antwort: Wenn 
sie das Geheimnis der Vorbereitung und das Geheimnis der 
Abstufung lernen, daß in der Wirklichkeit alles seinen eigenen 
Rhythmus hat und man nur langsam vorgehen kann. So 
verlangten alle Ältesten Israels zur Zeit der Gründung des 
Königtums (und Einsetzung von Scha'ul): "Setze uns einen 
König ein, der uns Recht spreche, wie ihn alle Völker haben" 
(Schmu'el I, 8,5). Scha'ul war zwar ein frommer König, der Staat 
aber hatte eine weltliche Ausrichtung; schwere Krisen waren die 
Folge. Die Lage änderte sich erst mit dem Erscheinen Davids, 
der das Königreich G~ttes auf Erden einrichtete. 

Doch auch die erste Stufe des Königtums von Schaul war sehr 
wichtig, jedenfalls im Vergleich mit der Anarchie des "ein jeder 
tat, was recht war in seinen Augen". Einheit an sich ist bereits 
ein großes Ideal, ebenso die nationale Verantwortlichkeit. Nur 
auf diesem Fundament läßt sich die nächste Stufe, nämlich 
G~ttes Reich auf Erden einrichten. 

Das alles gilt für einen rationalen Ausblick auf die Geschichte. 
Wenn man aber den Maßstab innerer, spiritueller Sphären 
anlegt, versteht man, daß das der israelitischen Nation 
innewohnende Verlangen zur Rückkehr in ihr Land und ihre 
Heimat im Grunde auf eine Sehnsucht nach G~tt 
zurückzuführen ist, ob bewußt oder unbewußt. 

Wenn auch unser ganzer Weg von Krisen begleitet wird, so 
liegt das nicht unbedingt an unserem Staat, sondern an unserer 
Lebensrealität im weiteren Sinne; letztendlich sind sie auf eine 
Glaubenskrise zurückzuführen.

Diese Krise rührt nicht etwa aus dem Zusammenbruch des 
Idealismus, im Gegenteil: unsere Generation dürstet nach 
großen Idealen, und weil sie keine vorfindet, wendet sie sich zu 
Depression und Widerstand. Unsere Generation verlangt 
genaue Erklärungen aller Geistesschätze, die wir ihr 
übermitteln, doch diese Erklärungen lassen auf sich warten, weil 
man das Studium der tiefspirituellen Quellen vernachlässigt hat. 

Allerdings verbirgt sich tief im Inneren der Generation eine 
Sehnsucht nach G~tt, wie die Seele im Körper, wie die 
kommende Welt in dieser Welt. Rabbiner A.J.Kuk erklärte, daß 
die Sehnsucht der Nation zur Rückkehr in ihr Land und ihre 
Heimat in Wirlichkeit vom Licht der [bußfertigen] Umkehr 
enthält, nur daß es von Trennwänden verdeckt wird (Orot 
Hateschuwa). Die uns gegenwärtige Erlösung entstammt aus 
der innersten Seele der israelitischen Gemeinschaft und nimmt 
dort ihre endgültige Form an. 

Darum bleibt uns nichts anderes als uns in Geduld zu fassen 
und Lichter in der Nation zu mehren, denn von ihnen geht die 
Errettung aus.
 
 

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