DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
 
 
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Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT LECH LECHA
Nr. 433
13. Marcheschwan 5764
 

AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was ist TOLERANZ wirklich?
Über die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das Gebot der Einwanderung nach Israel
Der Holocaust
DAS VOLK ISRAEL
Politik und Judentum
Die Tora und der Mensch
    oder "Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion "2000"- Israel und das Christentum
                          - Briefe der ehemaligen Oberrabbiner Israels
                          - Israelfreundliche Christen?
"Ich bin ein Palästinenser"
Die Sudeten von Palästina
König Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der Kampf um Israel
Wie man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn Erew Pessach auf Schabbat fällt

"Jerusalem Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim

AUF HEBRÄISCH:
"Schall und Ru'ach"
Kurze Vorträge von Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten Themen,
zum Zuhören online,
desgleichen auf Französich
 

Diese Woche in der Tora (Gen. 12,1-17,27):
Awra(ha)ms Umzug nach Kana'an, göttliches Versprechen,
seinen Nachkommen das Land zu geben, ägyptisches
Intermezzo, Trennung von Lot, dessen Rettung aus der
Gefangenschaft nach den Kriegen mit 4-5 Königen, "Bund der
Opferteile", Geburt Jischma'els durch die ägyptische Magd
Hagar, Awram>Awraham, Sarai>Sara, Versprechen der
Fruchtbarkeit, Gebot der Beschneidung
 
 
Am Schabbes-Tisch...

Ihr Mann Awram

Rav Asri'el Ari'el
Ortsrabbiner der Siedlung "Ateret"

Schwere Herausforderungen türmten sich vor dem Eheleben
von Awraham und Sara, seiner Frau, wieder und wieder im
Verlaufe dieses Wochenabschnittes auf. Wir werden versuchen,
den Schritten unserer großen Vorfahren ein wenig zu folgen und
von einem Ausschnitt einer einzigen Episode etwas lernen.

"Und Sarai, das Weib Awrams, gebar ihm nicht" (Gen. 16,1).
Awraham war 85 Jahre alt, und 75 Jahre unsere Stammutter
Sara, und warteten immer noch auf Nachwuchs. Man darf wohl
annehmen, daß eine gewisse Bedrückung in der Luft lag,
besonders, weil sich in jenen Tagen nicht feststellen ließ, bei
wem das Problem lag, ob Awraham oder Sara unfruchtbar war.
In so einer Situation bestand Raum für die Entstehung
unterschwelliger Schuldzuweisung zwischen den Eheleuten.
Hier allerdings übernahm Sara die gesamte Verantwortung.
"Und Sarai, das Weib Awrams, gebar ihm nicht". Zwar wissen
wir schon von vorher, daß Sara die Frau Awrahams war,
dennoch wiederholt die Tora diese Tatsache hier. Sie ist "das
Weib Awrams", und ihre Aufgabe, ihm zu gebären, und sie sieht
sich nun als Frau, die ihrer Aufgabe gegenüber ihrem Manne
nicht nachkommt. "Und Sarai sprach zu Awram: Siehe doch,
mich hat G~tt verschlossen, daß ich nicht gebäre" (16,2), nicht
"hat uns verschlossen", Mehrzahl, sondern "mich verschlossen",
Einzahl, persönlich.

Was dachte Awraham von der ganzen Sache, bevor sich Sara
an ihn wandte? Wollte er sich vielleicht eine Zweitfrau neben
Sara nehmen, nur daß er sich nicht traute, weil er eine scharfe
Reaktion seiner Frau befürchtete? Seine Ansicht scheint aus
seinen Antworten durch. Seine erste Antwort lautete
zurückhaltend: "Und Awram hörte auf die Stimme Sarais"
(ebda., "lekol"). An verschiedenen Stellen in der Tora machte
Rabbiner N.Z.J. Berlin (HaNeziw, Leiter der Woloschiner
Jeschiwa vor über 100 Jahren) auf den feinen Unterschied
zwischen lischmo'a bekol und lischmo'a lekol aufmerksam
(beides = "hören auf..."). lischmo'a bekol bedeutet
Verinnerlichung und Solidarität, lischmo'a lekol hingegen
bedeutet Gehorchen. In der Episode von der Fortschickung
Ischma'els z.B. sprach G~tt zu Awraham: "In allem, was Sara
dir sagt, hör' auf ihre Stimme!" (bekol; Gen. 21,12). Begnüge
dich nicht mit blindem Gehorsam, die Vertreibung nur aus
Notwendigkeit zu vollstrecken. Du mußt auch die Seite der
Gerechtigkeit ihrer Worte verstehen und dich mit der
Vertreibung Ischma'els vollständig identifizieren. Hier aber
"hörte Awram auf die Stimme Sarais", er identifizierte sich nicht
mit seinen Taten. Er gehorchte bloß, wie der erste Mensch im
Garten Eden, zu dem G~tt sprach: "Weil du auf die Stimme
deines Weibes gehört hast (lekol) und von dem Baume
gegessen" (Gen. 3,17), aus Gehorsam, aber nicht aufgrund
eigener Zustimmung. Auch im weiteren Verlauf zeigte Sara
größeren Tateifer: "Und es nahm Sarai, das Weib Awrams,
Hagar... und gab sie Awram..." (Gen. 16,3) - "Awram hatte es
mit der Sache gar nicht eilig, bis Sarai sie nahm und sie ihm ans
Herz legte" (Nachmanides-Kommentar).

Dadurch wird ein weiterer Ausdruck in Saras Gesuch an
Awraham verständlich, der auch in ganz persönlichem Stil
vorgetragen wurde: "Gehe doch zu meiner Magd, vielleicht
bekomme ich durch sie Kinder" (16,2). Sie sagte nicht:
'Vielleicht bekommen wir durch sie Kinder', und will schon gar
nicht Awraham in Versuchung führen durch die Annahme,
'vielleicht bekommst du durch sie Kinder', sondern ganz
eindeutig "vielleicht bekomme ich durch sie Kinder".

Eine weitere Frau ins Haus zu bringen ist eine
hochproblematische Angelegenheit. Awraham war, wie wir
sahen, nicht daran interessiert, und nicht nur, weil er Sara nicht
verletzen wollte, sondern weil er die Vollkommenheit seiner Ehe
wahren wollte. Sara versuchte nicht, mögliche Vorteile für
Awraham vorzuschieben. Sie sprach ganz offen über ihr
persönliches Bedürfnis, und das war auch das einzige
Argument, das Awraham zu überzeugen vermochte, einen nicht
gewollten Akt dennoch auszuführen. "Denn obwohl sich Awram
sehr nach Kindern sehnte, tat er es nicht ohne Sarais Erlaubnis,
und auch dann beabsichtigte er nicht, daß er dadurch Kinder
erhalte und seine Nachkommen von ihr [Hagar] abstammten;
vielmehr war seine ganze Absicht darauf gerichtet, den Willen
Sarai's zu erfüllen, damit sie von ihr Kinder erhalte"
(Nachmanides).

Jene Vollkommenheit der Liebe, Brüderlichkeit, Frieden und
Freundschaft kommt in den Versen der Tora durch die
dreifache, scheinbar überflüssige Betonung zum Ausdruck, die
den einen Sachverhalt unter verschieden Aspekten präsentiert:
"Und Sarai, das Weib Awrams, gebar ihm nicht... und es nahm
Sarai, das Weib Awrams, Hagar... und gab sie Awram, ihrem
Manne, zum Weibe".
 
 
Frage und Antwort

Dürfen Arbeiter streiken?

Rav Schlomo Aviner
Oberrabbiner von Bet El und Rosch Jeschiwa von "Ateret Kohanim" in der Jerusalemer Altstadt

Frage: Dürfen Arbeiter zur Verbesserung ihrer
Arbeitsbedingungen, für höhere Löhne usw. streiken, obwohl sie
damit Anderen Schaden zufügen?

Antwort: Der Herr der Welt liebt die Armen und Schwachen,
und die Tora ist voller Gebote zu ihrer Unterstützung und
zugunsten von Arbeitern, die von ihren Arbeitgebern
ausgebeutet werden. In dieser Hinsicht ist der vor langer Zeit
begonnene Kampf um die Rechte der Arbeiter als Segen zu
betrachten, und nur seinetwegen konnten Verbesserungen der
Arbeitsbedingungen erzielt werden. Die Hauptwaffe in diesem
Kampf bildete der Streik.

Darf ein Arbeiter nach den Gesetzen unserer heiligen Tora
seine Arbeit niederlegen, um bessere Bedingungen zu
erreichen?

Die talmudischen Weisen lehrten: "Ein Löhner könne sogar in
der Mitte des Tages zurücktreten... 'denn die Kinder Israels
gehören mir als Sklaven an, sie sind meine Sklaven', nicht aber
Sklaven von Sklaven" (Baba mezia 10a; Lev. 25,55) - darum
kann auch nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ein
Arbeiter nicht unter Beschränkung seiner Freiheit zur Arbeit
gezwungen werden. Im Talmud jeruschalmi wird ein weiterer
Grund angegeben: Ein Jude kann keinen anderen käuflich
erwerben (Baba mezia 6.Kap., Hal.2), d.h., ein Unternehmer
kann seinen Nächsten nicht gegen dessen Willen zur Arbeit
ankaufen, selbst wenn sie darüber eine Abmachung trafen und
sogar wenn sie einen Vertrag darüber unterzeichneten. Auch
die Höhe des Arbeitslohnes kann einen rechtmäßigen Grund für
die Aufkündigung der Abmachung und Verweigerung des
Dienstes durch den Arbeiter liefern (siehe Kommentatoren zum
Schulchan Aruch, Abt. Choschen Mischpat §333).

Es gibt aber eine Einschränkung: Bei einer vergänglichen bzw.
verderblichen Sache "kann er es sich nicht anders überlegen"
(ebda., Hal.5). Wir alle lernten in unserer Kindheit die folgende
Mischna: "Wenn jemand einen Eseltreiber oder einen
Wagenführer gemietet hat, um Baldachinträger oder Flöten für
eine Braut oder für einen Toten zu bringen, oder Löhner, den
Flachs aus der Beize zu holen, oder für irgend einen anderen
Zweck, wobei ein Verlust [im Verzuge] vorliegt, und sie
zurücktreten, so kann er, wenn in der Ortschaft keine anderen
Leute zu haben sind, auf ihre [Kosten] mieten oder sie
täuschen. Wenn jemand Handwerker gemietet hat und sie
zurückgetreten sind, so haben sie die Unterhand" (Baba mezia
75b). Demnach ist der Arbeiter für die Folgeschäden seiner
Arbeitsverweigerung verantwortlich und muß seinen Arbeitgeber
entschädigen. Unter den Bedingungen unserer heutigen
Wirtschaft gehört fast jede Arbeit in die Kategorie, bei der "ein
Verlust im Verzuge vorliegt", und darum erhält der Arbeiter nicht
nur keinen Lohn für die Dauer des Streikes, er muß sogar für
die Verluste aufkommen.

Überhaupt hat jenes Gesetz, das dem Arbeiter das Recht gibt,
von einer einmal eingegangenen Arbeitsverpflichtung
zurückzutreten, gar nichts mit seinem Streikrecht zu tun. Wenn
er also seine Arbeit behalten möchte, aber zur Verbesserung
seiner Arbeitsbedingungen streikt - "solange er nicht
zurückgetreten ist, gleicht seine Hand der Hand des Hausherrn"
(Baba mezia 10a), solange er nicht kündigt, gilt er als
"verlängerter Arm" seines Arbeitgebers. Ein Streik bedeutet
einen Bruch der Verpflichtung des Arbeiters, nicht von seiner
Arbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers abzulassen. Er darf
seine Arbeit gänzlich kündigen und trägt dann die Verluste, aber
Streiken für bessere Arbeitsbedingungen unter Beibehaltung
des Arbeitsverhältnisses ist verboten.

Es gibt allerdings eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, die dem Letzteren das Recht auf Streik
zugesteht, wenn die Gewerkschaft zustimmt. So eine
Vereinbarung entspricht aber nicht dem Geiste der Tora, und
ihre Rechtsgültigkeit nach der Tora ist zweifelhaft. Nicht jede
Vereinbarung wird allein durch Zustimmung beider Seiten
moralisch akzeptabel.

Im Talmud wird von einer Berufsvereinigung berichtet, die eine
disziplinarische Bestimmung beschloß, die später anulliert
wurde, weil sie nicht von einem "würdigen Mann" bestätigt
wurde (Baba batra 9a), d.h. von einem Toragelehrten, der zur
Regelung öffentlicher Angelegenheiten eingesetzt wurde und
sicherstellt, daß alles seine Ordnung hat.

Selbst wenn eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer das Streikrecht ausdrücklich garantiert, so
bedeutet ein Streik unter unseren heutigen Lebensumständen
auch Schädigung unbeteiligter Dritter, nämlich der
Öffentlichkeit, die enorm in Mitleidenschaft gezogen wird,
außerdem werden Milliarden öffentlicher Gelder vergeudet, die
wir gerade heute so dringend für die Armen brauchen, für die
Verteidigung und die Erziehung.

In diesem Sinne lehnte der frühere aschkenasische
Oberrabbiner Israels, Rabbiner Schlomo Goren, die Bestreikung
der Wirtschaft aus drei Gründen ab:
1. Vergehen gegen das Gebot der Besiedlung des Landes
Israel;
2. Ein Schlag gegen die Sicherheit des Landes wegen
Schwächung der Wirtschaft;
3. Verursachung von Schäden an vielen unbeteiligten Dritten.
Wenn dem so ist, bleibt dann der Weg versperrt für die Arbeiter,
sich für ihre Forderungen einzusetzen? Um G~ttes Willen! Die
Lösung besteht in solchen Fällen in der Pflicht zur Akzeptierung
von Schlichtung.

Seinerzeit fragte Rabbiner Schlomo Salman Schragai im Namen
der Misrachi-Bewegung Rabbiner A.J.Kuk in Sachen Streikrecht
und notierte das Ergebnis:
"Frage: Streik zur Wahrung der gegenwärtigen
Arbeitsabmachungen, wenn der Arbeitgeber die Löhne senken
will oder längere Arbeitsstunden fordert - erlaubt oder verboten?
Oder Streik zur Verbesserung der Arbeitsabmachungen durch
Erhöhung der Löhne und Senkung der Arbeitszeit - erlaubt oder
verboten? Antwort: Ein Streik ist erlaubt, wenn er den
Arbeitgeber zwingen soll, sich an das Rabbinatsgericht (Bet-
Din) zu wenden oder eine Gerichtsentscheidung im
Zusammenhang mit dem ausgebrochenen Arbeitsstreit
auszuführen, sowohl wenn es sich dabei um die Wahrung der
Arbeitsbedingungen als auch um die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen handelt. Die Konsequenz ist klar: Bei jedem
solchen Arbeitskonflikt müssen die Arbeiter ihre Forderung
gegen den Arbeitgeber vor dem Rabbinatsgericht einklagen.
Wenn sich der Arbeitgeber weigert, haben die Arbeiter das
Recht, ihn auch durch Ausruf eines Streikes zu zwingen (auch
ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Gerichtes zum
Streikausruf) - wie aus den Entscheidungen der neueren
Gesetzesautoritäten hervorgeht. Selbstverständlich besteht die
Möglichkeit zu fordern, daß so ein Streit nicht vor ein reguläres
Bet-Din gebracht wird, sondern vor ein erweitertes und mit
besonderen Toragrößen besetztes, die besonders tiefes
Fachwissen in Fragen des täglichen Lebens und des
Arbeitsrechtes aufweisen. Ferner besteht die Möglichkeit zur
Forderung, den Streit zur Schlichtung vor Toragelehrte zu
bringen, die sich in den betreffenden Gesetzen besonders
auskennen, oder auch vor einfache Leute, wenn dem beide
Seiten zustimmen" (abgedruckt in "Chason VeHagschama" und
"Aktuelle Fragen im Lichte der Halacha", Rabbiner S.S.
Schragai).

Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern sind legitim, doch ihre Bewältigung kann nicht
durch Dickköpfigkeit erfolgen, die den Staat zerstört, sondern
durch Dialog; und wenn dieser nichts fruchtet, müssen beide
Seiten, wie auch die Regierung, einen allseitig akzeptierten
Schlichter anrufen, der die endgültige Entscheidung fällt.
Unsere heutige Lage ähnelt nicht mehr jenen Zeiten, als den
Arbeitern nur der Streik als Druckmittel zur Verfügung stand,
weil die Arbeitgeber jeglichen Dialog verweigerten und der
Arbeitgebergewalt nur mit Gegengewalt beizukommen war.
Heute müssen beide Seiten zur Annahme von Schlichtung
verpflichtet werden.

Einmal wurde der jüdische französische Schriftsteller André
Maurois gefragt, bis zu welchem Ausmaß
Meinungsverschiedenheiten in einer Demokratie geduldet
werden können. Darauf gab er zur Antwort: "Die Führer des
Staates gleichen zerstrittenen Schiffsoffizieren eines großen
Dampfers. Als Reisender auf diesem Dampfer kann ich ihnen
höchstens gestatten, einander zu hassen, doch ich werde auf
keinen Fall zulassen, daß ihr Haß zum Untergang des Schiffes
führt".

Wir fordern mehr als das: Möge uns vergönnt sein,
Meinungsverschiedenheiten in Liebe und Brüderlichkeit,
Frieden, Freundschaft und gegenseitigem Vertrauen zu
schlichten.
 

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