DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL
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"Betrachtungen"
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den Rabbi" auf deutsch
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als die Machon-Meir-Seite
Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT MISCHPATIM
Nr. 342
27. Schwat 5762
AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was
ist TOLERANZ wirklich?
Über
die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das
Gebot der Einwanderung nach Israel
Der
Holocaust
DAS
VOLK ISRAEL
Politik
und Judentum
Die
Tora und der Mensch
oder
"Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die
Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion
"2000"-
Israel und das Christentum
- Briefe der Oberrabbiner
Israels
- Israelfreundliche
Christen?
Die
Sudeten von Palästina
König
Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der
Kampf um Israel
Wie
man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn
Erew Pessach auf Schabbat fällt
"Jerusalem
Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals
jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim
AUF HEBRÄISCH:
"Schall
und Ru'ach"
Kurze Vorträge von
Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten
Themen,
zum Zuhören
online;
NEU: Jetzt auch Video!
desgleichen auf Französich
(audio)
Diese Woche in
der Tora (Ex. 21,1 - 24,18)
Gesetze vom Umgang mit Sklaven, von den
Schädigungen
durch Mensch, Tier und Feuer, Diebstahl,
Leihe, Hütung, Leihe,
Wucher, Gerichtsbarkeit, Schabbat u.v.a.m.
G~tt verspricht
Segnungen und Hilfe bei der Eroberung
des Landes Israel,
wenn die Gebote eingehalten werden; das
Volk verspricht die
Einhaltung der Gebote, und sie zu erlernen;
Moscheh steigt auf
den Berg Sinai, um die Gesetzestafeln
zu erhalten.
| Am
Schabbes-Tisch...
Vorsicht, bissiges Kind... Rav Asri'el Ari'el
|
Unser Wochenabschnitt berichtet von einem Ochsen, der einen
anderen Ochsen niederstößt (Ex. 21,35). In diesem Falle
trägt
der Eigentümer die Verantwortung für den von seinem Tier
angerichteten Schaden. Dasgleiche gilt auch für einen bissigen
Hund. Wenn der Hund einen Passanten auf der Straße
schädigt, muß der Eigentümer dem Geschädigten
für den
Schaden aufkommen. Wie verhält es sich nun mit einem Kind,
das Jemanden schädigt, oder seinen Freund beim Fußballspiel
"niederstößt" (weil es irrtümlich seinen Kopf mit dem
Ball
verwechselte...)?
Nach dem allgemein üblichen Brauch begibt sich der
Geschädigte schimpfend zu den Eltern des Kindes, um von
ihnen den vollen Ersatz seines Schadens einzufordern. Das
jüdische Gesetz (Halacha) deckt dieses Verhalten jedoch
nicht.
Man kann von den Eltern keine Zahlung für den von ihren
Sprößlingen angerichteten Schaden fordern. Ein Kind ist
kein
Ochse, und erst recht kein Hund. Ochse oder Hund gehören
ihren Eigentümern. Ein Tier gilt als Besitztum seines Halters.
Wenn es Schaden verursacht, ist der Eigentümer
verantwortlich. So wie ein Mensch für den durch seine eigene
Hand oder seinen Fuß angerichteten Schaden haftbar ist, muß
er auch für den von seinem Hund angerichteten Schaden
haften. Der Hund gilt als "verlängerte Hand" seines Herrn. Das
Kind hingegen gehört nicht seinen Eltern. Es ist nicht ihr
Eigentum. Sie dürfen ihr Kind z.B. nicht als Sklaven verkaufen.
Die Eltern sind für das körperliche Wohl und die Erziehung
ihres
Kindes verantwortlich, doch es gehört ihnen nicht. Wenn es
demnach schädigt, sind nicht sie die Verantwortlichen, sondern
das Kind selber.
Darin liegt das Problem. Das Kind ist persönlich für die Zahlung
des von ihm angerichteten Schaden verantwortlich. Wenn man
aber nun die Zahlung einfordern will, hat man keinen
Ansprechpartner, vor allem, weil das Kind meist kein eigenes
Geld besitzt. Wenn es über Taschengeld verfügt, kann man
dieses zur eventuell teilweisen Begleichung des Schadens
heranziehen, es gibt dabei aber noch ein anderes Problem: Vor
dem Bar/Bat-Mitzwa-Alter ist ein Kind nicht voll für seine Taten
verantwortlich. Darum läßt sich die Zahlung des von ihm
angerichteten Schadens nicht einfordern.
Alles Vorgenannte bezieht sich auf die rechtliche Seite der
Geschichte. Es gibt aber noch zwei weitere Aspekte zu
berücksichtigen:
1. In pädagogischer Hinsicht ruht auf den Eltern die große
Verantwortung, ihr Kind so zu erziehen, daß es Niemanden
schädigt, weder mit noch ohne Absicht. Darum müssen sie ihr
Kind dafür bestrafen, daß es Schaden anrichtet. In vielen
Fällen
besteht die passende Strafe in einem Abzug vom Taschengeld
zum Ersetzen wenigstens eines Teiles des Schadens.
2. Der moralische Aspekt; rechtlich gesehen ist das Kind zwar
nicht zum Schadensersatz zu verpflichten, und selbst nach der
Bar/Bat-Mitzwa ist es nicht für Schäden haftbar, die es vorher
angerichtet hat. Als Zeichen von besonderer Frömmigkeit sollte
es aber diese Schäden erstatten. Am besten ist dazu der
Bar/Bat-Mitzwa-Tag geeignet. Fast jedes Kind bekommt zu
dieser Gelegenheit Geldgeschenke, von denen sich wenigstens
ein Teil der früher angerichteten Schäden wiedergutmachen
ließe.
Liebe Eltern - was haltet ihr davon?
| Frage
und Antwort
Können Rabbiner irren? Rav Schlomo Aviner
|
![]() |
Frage: Seit zwanzig Jahren lehre ich Tora und arbeite als
Rabbiner, wobei ich zum Sektor der Charedim zähle. Zufällig
geriet ein Buch eines Schülers Rabbiner Awraham Jizchak Kuks
in meine Hände, und aus purer Neugier las ich darin und wohl
auch, um ein für alle Mal in aller Öffentlichkeit seine Ideen
widerlegen zu können. Doch dann geschah genau das
Gegenteil: Ich sah bei ihm Wahrheit, und so arbeitete ich noch
einige Bücher dieser Richtung durch. Nun bin ich absolut davon
überzeugt, daß ich all die Jahre an einer Irrmeinung festhielt,
was das Verhältnis zum Lande Israel und zum Zionismus
angeht. Eine Sache beunruhigt mich jedoch: Wie kann ich einen
anderen Weg einschlagen als den, den mein Rabbiner mich
lehrte, dem ich Alles verdanke, den ich verehre und liebe? Wie
kann man sich darüberhinaus überhaupt vorstellen, daß
so viele
charedische Toragrößen irrten? Von mir will ich das
gerne
behaupten; von jenen aber nicht.
Antwort: Zuerst einmal meine Gratulation, jascher koach,
daß
sie ein Mensch der Wahrheit sind. Könnten wir nur alle von
Ihnen lernen, so zur Wahrheit zu halten.
Zur Sache selbst: Ihre Frage wurde bereits von einigen Autoren
behandelt, so auch im Werke "Ge'ulat Jisrael" von Rabbiner
Awraham Jellin, der zwar nicht zu den berühmten Weisen
gehörte, doch trug sein Buch die Empfehlung des chassidischen
Oberhauptes von Ostrowze und von Rabbiner A.J.Kuk. Auch
sein Buch "Erech Apajim" war allseits bekannt.
Er schrieb wie folgt: "Manche behaupten, wenn man erst
Jemanden als Oberrabbiner angenommen hat und jemand
dagegen war, alle Rabbiner verpflichtet seien, so wie der
Oberrabbiner zu lehren, und zwar wegen des Verbotes "nicht
weiche von dem Ausspruche" (Dt. 17,11). Doch das ist ein
Irrtum, denn dieses Gebot gilt nur für das große Sanhedrin"
(S.15). Im Gegenteil, wenn ein Schüler glaubt, sein Rabbiner
irre in einer bestimmten Sache, muß er ihn danach fragen und
solange mit ihm debattieren, bis er den Fehler berichtigt
(Schulchan Aruch J.D. §242,22). Im Talmud und in der
religionsgesetzlichen Literatur finden sich zahlreiche Beispiele
für unterschiedliche Deutungen durch Schüler und ihre Lehrer
(S.15). Bezüglich des Gebotes vom Lande Israel sahen wir, daß
Rav Jehuda, einer der größten und heiligsten Weisen seiner
Generation, die Übersiedlung von Babylon nach Israel verbot
(Ketubot 110b). Nichtsdestoweniger war sein Schüler Rabbi
Sejra anderer Ansicht und wanderte nach Israel ein (ebda.),
desgleichen sein Schüler Rabbi Aba (Brachot 24b) (S.15-16).
Rabbiner Jellin erwähnte im Namen von Rabbi Akiva Eger die
Tatsache, daß nach Erfindung des Buchdrucks überall auf
der
Welt Bücher in Reichweite sind, und darum könne durchaus
vorkommen, daß ein Schüler aus Büchern lernte, was
sein
Rabbiner nicht lernte, und darum weiß er mehr als sein
Rabbiner (S.16). Daneben zitierte er den Maharal aus Plotzk:
Wenn es um ein Gesetz geht, zu dem ein Rabbiner eine
Entscheidung fällte, der in allen Bereichen der Tora bewandert
ist, auf diesem speziellen Gebiet aber keine besondere Kraft
investiert hat, kann es sein, daß ein Rabbiner, der nicht auf
allen Gebieten der Tora bewandert ist, sich aber auf diesem
Spezialgebiet besonders angestrengt hat, hier der Wahrheit
näherkommt als die große Kapazität, und daher die Halacha
nach ihm entschieden wird (S.3; Responsen "Meschiwat
Nefesch").
Bezüglich der Verwunderung, ob denn so viele weise Rabbiner
bei so einer grundsätzlichen Frage irren können - schrieb
unser
Lehrer Rabbiner Zwi Jehuda Kuk an einen bedeutenden
charedischen Rabbiner: "Es schmerzen mich die vor einiger Zeit
von einem so hochgeehrten und geschätzten Toragelehrten wie
Ihnen veröffentlichten Worte über die Taten des großen
und
furchtbaren G~ttes in Hinsicht auf den Aufbau seines Volkes
und seines Erblandes und der Einsammlung der Fernen, und im
Hinblick auf das Thema des Zionismus, der damit verbunden ist,
wobei klar ist, das Sie, hochgeehrter Herr Rabbiner mit
Sicherheit bei allen diesen Dingen irren, und dieser Fall paßt
zu
den Anmerkungen des RAVaD [Rabbiner Awraham ben David,
Verfasser von Anmerkungen zum Gesetzeswerk des
Maimonides, lebte etwa zur selben Zeit wie dieser] im 3. Kapitel
der Gesetze von der Umkehr (Tschuwa, Hal.7), daß 'einige
Größere und Bessere als er [Maimonides] diesen Vorstellungen
folgten'" (Hilchot Zibur §6). RAvAD bezog sich auf die
Gesetzesdefinition des Maimonides, wonach jemand, der an die
Körperlichkeit G~ttes glaubt, zu den Ketzern (Min) gehöre,
und
er hielt diese Entscheidung für übertrieben hart, da zu einer
bestimmten Zeit große Rabbiner so dachten. Jedenfalls können
wir daraus entnehmen, daß selbst größte Rabbiner irrten.
Natürlich stellt sich immer noch die Frage, wie es zum Irrtum
größter Toragelehrter in Bezug auf die Wiedererstehung der
jüdischen Nation kommen konnte. Dazu verweist das Buch
"Ge'ulat Jisrael" an die Worte des großen und heiligen
Weisen,
dem göttlichen Kabbalisten Rabbiner Elijahu Gutmacher aus
Greiditz, der über göttliche Inspiration verfügte und
einer der
ersten war, die die Idee der Erneuerung landwirtschaftlicher
Besiedlung des Landes Israel vertraten. Er schrieb an den
frommen Weisen, Rabbi Chajim Elasar Wachs, über die Gründe
der Gegnerschaft: "Man kann daran die Größe des Zieles
ablesen, daß die negativen spirituellen Kräfte sich sogar
der
großen Frommen bemächtigen, um dieses Gute zu eliminieren,
weil die ganze Kraft des Bösen davon abhängt" (dieser Brief
wurde im Buch "Nefesch Chaja" veröffentlicht). In gleichem
Sinne schrieb der Autor der "Chidusche HaRIM" über die
Sünde
der Kundschafter (Sefer Hasechut, Parschat Schelach) (S.8-9).
Er erwähnt, daß manchmal sogar Propheten irrten; unser Lehrer
Moscheh irrte sich bei den Sündopfervorschriften und schimpfte
deshalb mit Elasar und Itamar (Lev. 10,16-20). Jehoschua ben
Nun irrte sich hinsichtlich der Givoniter (Jehoschua 9. Kap.), der
Prophet Schmu'el irrte sich bei seiner Ankunft im Hause Jischai,
den nächsten König zu küren (Schmu'el I, 16.Kap.). Dem
bösen
Jerow'am ben Newat gelang es, den Propheten Achija
Haschiloni zu betrügen und ihn zu veranlassen, eine Erlaubnis
zum Götzendienst zu unterschreiben (Sanhedrin 102a), und
dergleichen mehr (S.9).
Zur Sache 'Besiedlung des Landes' selbst: "Und die ganze
Gemeinde sprach, daß man sie steinige" (Num. 14,10; die
beiden Kundschafter, die sich für den Einzug ins Land Kana'an
ausgesprochen hatten). Nach dem Raschikommentar sind unter
der "Gemeinde" die Gerichtshöfe zu verstehen. Sie
behaupteten, daß das Leben im Lande Israel zu spirituellem
Niedergang führen würde (Autor der "Chidusche HaRIM").
Zu Esras Zeiten war die überwiegende Mehrheit der Gelehrten
gegen seine Pläne der Rückkehr aus Babylon nach Israel, weil
sie meinten, die Juden würden dort zu Götzendienern werden
(Midrasch rabba zum Vers "meine Füße gebadet - wie sie
besudeln?" [Hohelied 5,3]).
"Größte Fromme übergaben Maimonides' Bücher den
Inquisitoren zur Verbrennung... viele von den Größten und
Frommen mehrten Zwietracht, Verfolgungen und Blutvergießen
wegen Rabbi Jonatan Eibeschütz, dem göttlichen Heiligen
Rabbi Moscheh Chajim Luzatto und dem Ba'al Schemtov" (S.9).
"Und siehe, wir hörten von einem Irrtum eines genialen Weisen
in seinem Buche, und wegen der Größe des Verfassers mühen
sich die Frommen ab, ihn zu verstehen, und darüber sagte der
heilige Weise Rabbi Menachem Mendel aus Kotzk, der äußerst
wahrheitsliebend war, daß die Wahrheit in diesem Falle zeige,
daß der Verfasser auch nur ein Mensch war" (S.9).
Wahrscheinlich handelt es sich hier um eine Anspielung auf die
Ausführungen des MaHaRaL (der "hohe Rabbi Löw") aus Prag
zum Unterschied in der Bedeutung der beiden Möglichkeiten
des Wortes "mit...": entweder "imo" oder "ito". Und [Awraham]
nahm seine beiden Knaben mit sich" (Gen. 22,3) - "imo",
"und
seine beiden Knaben waren mit ihm" (=Bileam, Num.22,22) -
"ito". - Nur daß es in der Tora in Wirklichkeit andersherum
steht.
Der Maggid Rabbi Israel aus Kusnitz fand eine Erklärung
für die
Worte des MaHaRaL, doch der Rabbi aus Kotzk, der den
MaHaRaL sehr hochschätzte, sagte, daß auch eine Weltgröße
mal irren könne.
Der Autor von "Ge'ulat Jisrael" schließt mit den Worten:
"Hieraus kannst du entnehmen, daß auch ein großer und
heiliger Mensch irren kann". "Die Wahrheit in dieser Sache [des
Zionismus] ist, daß auch die Großen unter ihren Gegnern
über
kein korrektes Wissen darüber verfügen" (S.9).
Daher können Sie sich, verehrter Herr Rabbiner, glücklich
schätzen, die Wahrheit von Größen der Welt zu erfahren,
die
nicht irrten, und diese sind die treuen Gesandten des Königs,
König aller Könige.
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