DAS ZENTRUM FÜR JÜDISCHE STUDIEN IN ISRAEL

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Betrachtungen zum Wochenabschnitt
"Be'Ahawa ube'Emuna"
PARSCHAT WA'ETCHANAN
Nr. 315
15. Aw 5761

AUSSERDEM AUF DEUTSCH:
Was ist TOLERANZ wirklich?
Über die Lebensnotwendigkeit unserer Verbindung zum Lande Israel
Das Gebot der Einwanderung nach Israel
Der Holocaust
DAS VOLK ISRAEL
Politik und Judentum
Die Tora und der Mensch
    oder "Wie wird ein Jude mit all den Geboten fertig?"
Die Konvertierung (Gijur) und das Tora-Judentum
Invasion "2000"- Israel und das Christentum
                          - Briefe der Oberrabbiner Israels
                          - Israelfreundliche Christen?
Die Sudeten von Palästina
König Sweeney, Bin Laden und der Friedensprozeß
Der Kampf um Israel
Wie man sein Haus in einem halben Tag für Pessach vorbereitet
Wenn Erew Pessach auf Schabbat fällt

"Jerusalem Reclamation Project"
Jüdische Besiedlung ehemals jüdischen Eigentums
in Jerusalem - Ateret Kohanim

AUF HEBRÄISCH:
"Schall und Ru'ach"
Kurze Vorträge von Rabbiner Schlomo Aviner
zu den verschiedensten Themen,
zum Zuhören online;
desgleichen auf Französich

Diese Woche in der Tora (Dt. 3,23-7,11)
Fortsetzung Moschehs Rückblicksrede, Bitte, doch einwandern
zu dürfen, und deren göttliche Ablehnung; Ermahnung, die Tora
nicht zu ändern; Warnung vor Götzendienst; Zufluchtstädte;
Wiederholung der 10 Gebote; das Schma-Gebet; Vermeiden
von Mischehen; nochmalige Aufforderung zur Vertreibung der
Ka'ananiter.
 
Am Schabbes-Tisch

Das Land und seine Gebote

Rav Jakov Ari'el
Oberrabbiner von 
Ramat Gan

Das Leitmotiv unseres Wochenabschnittes bildet die
Besonderheit der Erfüllung der Gebote (Mitzwot) gerade im
Lande Israel. "Siehe, ich habe euch Satzungen und Vorschriften
gelehrt wie mir geboten der Ewige mein G~tt, also zu tun
inmitten des Landes" (Dt. 4,5). Dieser Vers lehrt zweierlei:
1. Es gibt bestimmte Gebote, die nur im Lande Israel gelten, wie
die meisten Gebote bezüglich der Landwirtschaft, des
Königtums, des Tempeldienstes und des großen Gerichtshofes.
2. Alle Gebote gelten im Prinzip nur im Lande Israel (siehe
Kommentar des Nachmanides ebda.). Die Pflicht zu ihrer
Einhaltung auch außerhalb des Landes Israel lernen wir aus
dem Vers "Stelle dir Zeichen auf" (Jirmijahu 31,20; siehe Raschi
zu Dt. 11,18: "'Zeichen' - damit die Gebote euch nicht neu seien,
wenn ihr zurückkehrt").

Es gibt noch einen weiteren Grund dafür, die Ausführung der
Gebote im Lande Israel besonders zu betonen. Während der
Wüstenwanderung gab es keine Möglichkeit, und es war auch
gar nicht nötig, den Boden zu bearbeiten oder
Herrschaftsstrukturen zu errichten. Die Bedingungen waren ja
ganz anders. Nach der Ankunft im Lande Israel verlagerte sich
jedoch der Schwerpunkt der Aktivitäten auf die
Lebensbedürfnisse des Einzelnen und der Gemeinschaft, was
nach einer anderen Regelung der Dinge verlangt. Der Übergang
von einer Lebensweise zu einer anderen, besonders, wenn die
dem Einzelnen zur Verfügung stehende Zeit und Kräfte mehr
der Existenzsicherung zugewandt werden müssen, störte bei
der gewöhnten Erfüllung der Gebote.

Ein weiterer, und wichtigerer Punkt zur Betonung der
Gebotserfüllung im Lande bildet die irrtümliche Annahme, daß
die Gebote nur zum Erhalt des Volkes im Exil gebraucht
würden. Nach dieser Annahme erzeugen die Gebote unseren
nationalen Rahmen, in Ermangelung eines unabhängigen
Staatsterritoriums und anderer natürlicher Bedingungen für den
Erhalt einer Nation. Im Lande Israel jedoch, behauptet diese
absurde Theorie, seien die Gebote nicht nötig.

Um solchen abwegigen Annahmen zuvorzukommen, betont die
Tora im Gegenteil die Hauptbedeutung der Gebote in ihrer
Erfüllung im Lande Israel. Nur dies ist das heilige Land, das
Land des Heiligen. Ohne die Mitzwot besteht die Gefahr, daß
Land und Leute entheiligt/verweltlicht werden, gottbehüte. Damit
der jüdische Mensch seinen spirituellen Charakter auch bei
intensiver und anstrengender Arbeit wahre, unter den
schwierigeren Bedingungen im Lande, und um eine nationale
Kultur und die nationale Beziehung zum Boden des Landes zu
entwickeln - gerade dafür braucht er umso mehr Mitzwot.
Unsere Beziehung zum Lande Israel ist vor allem eine
spirituelle. Die Erfüllung der Gebote festigt diese Beziehung.
Ohne sie lockert sich diese Beziehung wie auch die Verbindung
der Teile des Volkes untereinander. Die Erfüllung der Gebote
bildet somit die unverzichtbare Bedingung für den Bestand des
Volkes in seinem Lande.

Aus diesem Grunde findet sich an dieser Stelle das Gebot:
"Tuet nicht hinzu... und nehmet nicht davon" (Dt. 4,2). Der
Eintritt ins Land darf nicht zur Aufhebung auch nur eines
einzigen Gebotes führen. Im Gegenteil, im Lande lassen sich
viele Gebote erfüllen, die im Ausland nicht gelten. Doch gibt es
daneben auch das Gebot "Tuet nicht hinzu". Man darf dem
Werte des Landes Israel nicht hinzufügen, was die Tora nicht
befohlen hat. Eine wohlgemeinte Zugabe kann negative Folgen
haben. Durch Überbewertung des Landes könnten andere
Gebote in den Hintergrund gedrängt werden und die
Ausgewogenheit verlorengehen. Zum Beispiel erlaubten die
talmudischen Weisen den Bodenerwerb im Lande Israel am
Schabbat, wenn der nichtjüdische Verkäufer den Kaufvertrag
ausstellt. Das Gebot der Besiedlung des Landes und seine
Befreiung aus nichtjüdischem Besitz verdrängt das Gebot der
Schabbatruhe, nach dem es verboten ist, von einem Nichtjuden
die Ausführung einer einem Juden am Schabbat verbotenen
Arbeit zu verlangen. Wenn jedoch jemand auf die Idee kommen
sollte, das Pflügen des israelischen Erdbodens sei ein
wichtigeres Gebot als die Einhaltung der Schabbatgesetze und
sich damit über ein Verbot der Tora hinwegsetzen möchte, so
werden wir dem nicht zustimmen und nicht auf ihn hören. Man
muß die Proportionen wahren, nichts hinzufügen und nichts
abziehen. Zur Verdeutlichung noch ein Beispiel: Das Gebot vom
Schneiden des "Omer", der besonderen Gersten, vor Pessach,
darf auch am Schabbat erfolgen, da es sich um ein Gebot der
Öffentlichkeit zu Tempelzwecken handelt. Die Zadukim
("Sadduzäer") verboten dies. Nach ihrer Ansicht bestand keine
Rechtfertigung für die Ausführung dieses Gebotes am
Schabbat. Andererseits gibt es einige Nichtreligiöse, für die
jedwede Obsternte die Mobilisierung jeder verfügbarer
Arbeitskraft des Kibbuz' am Schabbat rechtfertigt. Die einen
verminderten und die anderen fügten hinzu. Jene wie jene
entsprechen nicht den Worten des lebendigen G~ttes. Man muß
die Proportionen wahren, und dazu braucht man genaue
religionsgesetzliche Anweisungen, die die Forderungen der
Tora in ihrer Gesamtheit berücksichtigen, sowohl im Hinblick auf
das Gebot von der Besiedlung des Landes als auch bezüglich
der Schabbatgesetze, wie auch auf vielen anderen Gebieten.
 
Frage und Antwort

Die Stimme ihres Herrn

Rav Schlomo Aviner
Oberrabbiner von Bet El und Rosch Jeschiwa von "Ateret Kohanim" in der Jerusalemer Altstadt

Frage: Schon jahrelang verachtet mich mein Mann, gibt mir
gemeine Spitznamen und bedenkt mich mit allerlei
Schimpfwörtern, und diese Woche hat er mich schon zweimal
geschlagen. Er ist ein furchtbarer Pedant und kann nicht genug
über meine Schwächen nörgeln. Einmal rieten Sie mir, ihm
sanft, aber bestimmt zu antworten, damit die Beschimpfungen
aufhören. Es hat ihn wirklich etwas zur Besinnung gebracht, es
fällt mir nur sehr schwer, den ganzen Tag lang gegen ihn
standzuhalten. Unter diesem Zustand leiden auch die Kinder. Er
lernt den ganzen Tag Tora und ist nur abends zuhause. Wenn
wir uns streiten, behauptet er, ich dürfe die Gegenstände im
Haushalt und das Telefon nicht benutzen, das sei Diebstahl. Er
hält mir vor: "Aller Erwerb der Frau ist der Erwerb des Mannes",
und "nur eine Frau, die den Willen ihres Mannes tut, ist eine
gute Frau", "er ist dein Herr und verbeuge dich vor ihm". Einmal
verlangte er von mir, seine Füße zu küssen, und es ist Ihr
Verdienst, daß ich mich weigerte. In unserem Hause herrscht
alles andere als "Liebe, Brüderlichkeit, Frieden und
Freundschaft" (aus dem Segensspruch bei der Hochzeit), und
ich habe langsam die Nase voll von seinem Verhalten und
seiner Herrschsucht. Was kann ich tun, bevor ich die Scheidung
einreiche? Er redet sowieso schon die ganze Zeit davon, wie er
mich bald unter die Erde bringt und nach sieben Tagen wieder
heiraten wird.

Antwort: Ihr Mann muß dringend reumütige Umkehr tun. Sagen
Sie ihm, wenn er Sie nochmal haut, gehen Sie zur Polizei. Und
zögern Sie ja nicht vor diesem Schritt, es ist nur zu seinem
Guten, und zu Ihrem und dem der Kinder.
Sagen Sie ihm, wenn er Sie wieder beschimpft, werden Sie sich
an den Leiter seiner Jeschiwa wenden, und tun Sie es auch
wirklich.

Bezüglich der Behauptung, Sie dürften die
Haushaltsgegenstände nicht benutzen - das ist reiner Unsinn.
Es erstaunt mich, wie ein Toragelehrter so einen Unsinn
daherreden kann. Er hätte doch bei seinem Studium eigentlich
dem Gebot "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (Lev.
19,18) begegnen müssen, und der allernächste "Nächste" des
Mannes ist seine Frau (Arisa"l)! Alle während der Ehe
angeschafften Gegenstände sind gemeinsames Eigentum des
Ehepaares. Bei einer Scheidung werden alle Anschaffungen seit
der Hochzeit gleichwertig aufgeteilt.

Natürlich ist eine Frau, die den Willen ihres Mannes tut, eine
gute Frau, aber ein guter Mann hat darum den Willen, seine
Frau zu erfreuen und ihren Willen zu tun. In der Tora heißt es
zwar "und er erfreut seine Frau" (Dt. 24,5) nur bezüglich des
ersten Ehejahres, damit ist aber nicht gemeint, daß er sie
danach mißhandeln darf, sondern nach dem guten Anlauf des
ersten Jahres reicht der Schwung fürs ganze Leben (Sefer
HaChinuch).

Folgendes schrieb unser großer Lehrer Rabbiner Moscheh ben
Maimon ("Maimonides"): "Weiterhin bestimmten die
talmudischen Weisen, daß der Mann seine Frau mehr als
seinen eigenen Körper ehre, und sie [mindestens] wie seinen
eigenen Körper liebe. Wenn er über Geldmittel verfügt, setze er
sie zu ihrem Guten entsprechend seinen Verhältnissen ein. Er
setze sie keiner übermäßigen Drohung aus und spreche mit ihr
in Ruhe, er sei nicht traurig und nicht zornig. Ebenso
bestimmten [die Weisen], daß die Frau ihren Mann besonders,
mehr als genügend ehre und ihn respektiere und seine
Weisungen bei allen ihren Handlungen berücksichtige. Er sei in
ihren Augen wie ein Minister oder König, und sie verhalte sich
entsprechend den Neigungen seines Herzens und halte alles
ihm Verhaßte von ihm fern. Auf diese Weise verhalten sich die
Töchter Israels und die Söhne Israels, die heiligen und reinen in
ihrem Eheleben. Durch diese Lebensweise machen sie ihren
Aufenthaltsort angenehm und preiswürdig" (Mischne Tora,
Ehegesetze 15.Kap.). Wir erkennen hier das Prinzip der
Gegenseitigkeit.

Man muß zur Verteidigung ihres Mannes sagen, daß er kein
schlechter Mensch ist, sondern nur nicht weiß, wie er seine
Ausbrüche kontrollieren kann. Darum muß er sich um reumütige
Umkehr bemühen. Wenn er das Buch Messilat Jescharim ("Der
Weg der Frommen", Rabbiner Moscheh Chajim Luzatto)
hundertmal von A bis Z durchlernt und dessen Lehren
beherzigt, um so besser. Wenn nicht, gehe er zum Institut "Jad
Sarah" in Jerusalem zur Abteilung für die Behandlung von
gewalttätigen Ehemännern. Wenn er sich weigert, lassen Sie
beim Rabbinat eine Scheidungsakte einrichten, und dann
werden die dortigen Rabbiner ihrem Mann eine gehörige
Moralpredigt halten. Dort ziehen keine Geschichten von wegen,
die Frau müsse dem Mann die Füße küssen und seine
Beleidigungen ertragen. Zögern Sie nicht, denn in der
Zwischenzeit leiden Sie weiter, ebenso die Kinder, und ihr Mann
gräbt sich seine Grube nur noch tiefer. Wenn es Ihnen
schwerfällt, alle vorgenannten Schritte alleine auszuführen,
lassen Sie sich von einer Verwandten unterstützen, oder von
der örtlichen Sozialhelferin, oder von meiner lieben Gattin.

Auch Sie müssen reumütige Umkehr tun, wir alle müssen
reumütige Umkehr tun, und möge es Ihnen vergönnt sein, ein
Haus des gegenseitigen Vertrauens neu zu erbauen.

Weitere Kommentare von Rabbiner Schlomo Aviner zu aktuellen
Themen auf hebräisch im Internet (audio/online):
http://www.a7.org
- auch englischsprachige Sendungen und Nachrichten aus Israel
http://www.israelnn.org
 

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